Vergütung von Mehrarbeit einer Teilzeitbeschäftigten, die unter den TVöD VKA fällt
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Aufgrund personeller Ausfälle wird eine Teilzeitbeschäftigte, die unter den Anwendungsbereich des TVöD VKA fällt, drei Monate lang Mehrarbeit leisten. Datumsmäßig kann man die Mehrarbeit festlegen.

Meine Frage: Was genau muss arbeitsrechtlich vereinbaren und wie muss ich vergüten, reicht eine befristete Vertragsänderung, Inhalt die Festlegung der Mehrarbeitszeit, z.B.

XY.Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom sowie der Änderungsverträge vom :

"Die Arbeitszeit der Beschäftigten wird von 01.09.2026 bis 30.11.2026 von 80 % auf 90 % erhöht. Danach entfällt die Mehrarbeit automatisch. Die übrigen
Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt."

Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten wird regulär vergütet bis zur 100 % Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten (= 39 Wochenstunden). D.h. Ihre Vergütungsgruppe und Stufe
ohne 30- bzw. 15 %-igen Überstundenzuschlag. Erst ab Überschreitung der 100 % Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten handelt es sich um sog. Überstunden, die dann auch
lohnzuschlagpflichtig wären, richtig?
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