Stufenzuordnung ohne Ausbildung im öffentlichen Dienst
#1

Ich habe über 10 Jahre u.a. Bürotätigkeiten ausgeübt und mich aus eigener Initiative bei der IHK zur externen Ausbildung angemeldet. Ich musste nur noch 10 Monate über die IHK absolvieren, weil sie meine bis dahin ausgeübten Tätigkeiten anerkannt haben. Im Juni 2026 habe ich meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation abgeschlossen. Mein jetziger Arbeitgeber im TV L Bereich hat mich der Stufe 1 als Berufsanfänger der EG 6 zugeordnet. Ich arbeite im Schulbüro nun. Hätte ich nicht in eine höhere Stufe kommen müssen, weil selbst die IHK meine Zeiten anerkannt hat?
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#2

In der Schilderung ist keine einschlägige Berufserfahrung ersichtlich. Über die Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung hätte vor Vertragsabschluss verhandelt werden müssen. Wenn dies nicht oder nicht erfolgreich erfolgte wäre Stufe 1 wohl korrekt.
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