Stufenzuordnung nach Tabellenwechsel
#1

Hallo, 

in Hamburg werden Sozialpädagogen für die Arbeit in Vorschulklassen als "Lehrer" in die E-Tabelle eingruppiert. Wenn ich als Sozialpädagogin innerhalb der Schulbehörde als Schulsozialarbeiterin arbeiten möchte, werde ich nach der S-Tabelle eingruppiert.
Ist es wirklich richtig, dass ich dann immer in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werde, weil es keine Möglichkeit gibt, die bisherige Berufserfahrung anzurechnen und es keinen "Bestandschutz" gibt?
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#2

Ja, sofern kein Arbeitgeberwechsel stattfindet und der TV-L zur Anwendung kommt. Siehe:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/ents...zr-702-19/
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