Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete
#1

Durch die Neuorganisation bzw. Gründung der "Jobcenter" zum 1.1.2011 wurde auch die Gründung eines eigenen Personalrates für die MA im Jobcenter geregelt. Es kann somit bis zu zweimal jährlich eine Personalversammlung für die Mitarbeiter abgehalten werden.
Nun ist es ja im überwiegenden Fall so, dass die MA der Jobcenter zum einen von der BA und die anderen von der Kommune kommen, folglich sind die MA zwar Angehörige des Jobcenters, aber ja dennoch nach wie vor auch der BA bzw. der Kommune.

Wo steht nun geschrieben, dass die Mitarbeiter NICHT mehr an der Personalversammlung der Kommune bzw. der BA teilnehmen dürfen?
In diesem Fall wehrt sich der Geschäftsführer mit allen Mitteln gegen diese Teilnahme, aber eine direkte Rechtsgrundlage kann er nicht nennen ...
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#2

Das ist nirgends geschrieben. Wir haben z.B. nächste Woche eine Personalversammlung von meiner Kommune und selbstverständlich können wir JCler daran teilnehmen.
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#3

Hallo,
ich kann nur aus der Kommentierung unseres Personalvertretungsrechts zitieren.
Art.48 Randnummer 9c BayPVG:
4. Personalüberlassung
Beschäftigte, die einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) nach § 44b, § 6D SGB II oder einem privaten Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen werden (Personalüberlassung), gehören weiter zu den wahlberechtigten Beschäftigten der Dienststelle, bleiben wählbar und sind, wie sich aus Abs 1 Satz 4 ergibt, zur Personalversammlung weiterhin teilnahmeberechtigt.

Ob sie aber tatsächlich teilnehmen dürfen hängt davon ab, ob diesen Beschäftigten im Vertrag über die Personalgestellung, in ihrem Arbeitsvertrag oder durch Erlaubnis des Arbeitgebers die für die Teilnahme an der Personalversammlung erforderliche Arbeitsbefreiung gewährt wird.

Das gilt es zunächst zu prüfen!

Viele Grüße
Roland
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#4

Das mag für Bayern stimmen. Wir hier in Niedersachsen durften auch letztes Jahr schon keinen Personalrat beim Landkreis mit wählen, also auch schon bevor wir einen eigenen im JC hatten. Das ging sogar so weit, daß einer der Kreisräte die Wahl vor Gericht angefochten hätte, wenn wir mitgewählt hätten.
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