Personalversammlung - LPVG NRW
#1

Hallo, dürfte ein Personalrat eine (anonyme) Abfrage durchführen, um zu ermitteln, wie viele Beschäftigte aus verschiedenen Standorten zu einer Personalversammlung evtl. mit Bussen anreisen würden?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Viele Grüße
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#2

Moin

Es ist nicht unüblich, dass Personalräte oder Betriebsräte im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse Informationen sammeln, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört in der Regel auch die Organisation von Versammlungen oder die Beteiligung der Beschäftigten.

Bei der Durchführung der anonymen Abfrage sollten aber die Datenschutzrichtlinien berücksichtigt und sicherzustellen werden, dass keine sensiblen Informationen preisgegeben werden.

Es wäre aber ratsam, sich vorher rechtliche Ratschläge von einem Experten oder einer Rechtsabteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass die geplante Umfrage im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen steht. Der Personalrat sollte auch sicherstellen, dass die Ergebnisse der Umfrage nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt bleibt.
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