Nichteinhaltung Ausschlussfrist n. Paragraf 37 TVÖD
#1

Mein Arbeitgeber hat mich aus seiner Sicht fälschlicherweise seit mehr als 8 Monaten nachweislich auf Lohnzettel höhergruppiert. Von 13/ 3 auf 13/4. Nach länger als 6 Monaten kündigte er schriftlich an, den zu viel gezahlten Betrag (rd. 1.600 EUR) mit den nächsten Lohnabrechnungen einzubehalten. Den ersten Betrag von ca. 528 EUR hat er bereits mit der letzten Lohnabrechnung von August einbehalten. Darf er das und verstößt er nicht nur gegen die Ausschussfrist nach Paragraf 37 und darf er die Höhergruppierung nicht einfach zurückstufen, wenn er sie bereits seit Oktober 2025 bis zum Juli 2026 gewährt und gezahlt hat?
Bitte helfen Sie mir, da es aus meiner Sicht hier gänzlich falsch läuft. Was soll ich tun?
Ich bin Amtsleiter einer Umweltamtes eines Landkreises.
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#2

Die Stufenzuordnung kann beliebig lange korrigiert werden, wenn die Stufenzuordnung tatsächlich falsch war. Es geht maximal um die Frage, ob die Zahlungen, die länger als 6 Monate zurück liegen, zurückgefordert werden dürfen.

Hierfür kommt es aber auf die Details an. BMI hat hier seine Sicht dazu aufgeschrieben:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/runds...onFile&v=8
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#3

Vielen Dank! Das BMI Schreiben ist eindeutig.
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