§37 TVöD Ausschlussfrist von 6 Monaten
#1

Der Arbeitgeber hat im Buchungssystem time3010 meine Wochenarbeitszeit nicht von 41 auf 40 Stunden herabgesetzt als ich 55 Jahre alt wurde, so dass ich die letzten 3 Jahre über 130 Stunden zu viel gearbeitet habe. Wo es mir nun durch Zufall aufgefallen ist, will der Arbeitgeber mir lediglich die Stunden des letzten halben Jahres zurück buchen. Hat er da nicht grob fahrlässig gehandelt? Und sollte das nicht dazu führen, dass mir die kompletten Stunden zustehen?
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#2

Wo im TVöD gibt es eine solche Regelung mit 41 und 40 h?
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