Ausschlussfrist
#1

6.11 Antrag gestellt auf Höhergruppierung, da 12 Monate in falscher EG.

Abrechnung im Februar- rückwirkend für Nov, Dez, Jan .

Kann ich noch Ansprüche geltend machen?
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#2

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist ungeeignet die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen. Als solches sind Ansprüche für Oktober und eher inzwischen nicht mehr durchsetzbar. Je nach genauem Wortlaut des "Höhergruppierungsantrags" mag im Einzelfall das Ergebnis anders sein.
Hinsichtlich der Stufenlaufzeit ist die Eingruppierung für die 12 Monate zu korrigieren.
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