31.05.2020, 09:19
Überall steht ab der EG 9b Studium Voraussetzung, aber wenn man die Tätigkeit trotzdem ausübt? Bewertet wird ja die Stelle also Tätigkeitsmerkmale.
Ich weiß auf vielen Verwaltungen wird es trotzdem so gehandhabt, dass VFA in Leiterpositionen sind.
Ein Anwalt sagte mal in Sachsen gibt es dazu keine Ausbildungsverordnung bzw. Richtlinie. Aber ist der TVöD nicht Bundesland unabhängig? Wie kann man es also rechtlich begründen eine 9b auch mit Abschluss eines Verwaltungsfachangestellten zu erhalten? Gerichtsurteil?
Ich weiß auf vielen Verwaltungen wird es trotzdem so gehandhabt, dass VFA in Leiterpositionen sind.
Ein Anwalt sagte mal in Sachsen gibt es dazu keine Ausbildungsverordnung bzw. Richtlinie. Aber ist der TVöD nicht Bundesland unabhängig? Wie kann man es also rechtlich begründen eine 9b auch mit Abschluss eines Verwaltungsfachangestellten zu erhalten? Gerichtsurteil?