11.05.2026, 00:28
Hallo zusammen,
meine Vorgesetzte wünscht sich mich für eine neue Stelle, die pro forma sowohl intern wie extern nach 9c ausgeschrieben ist. Ich habe lediglich die VfA-Ausbildung. Den A2 strebe ich in Kürze nicht an. Sie sagte ich könne bei Fehlen des A2 aber eine EG niedriger, also in 9b eingestuft werden.
Ist das so korrekt bzw. wäre ggf. sogar eine Zulage nach 9c möglich?
Aber klar, sobald jemand mit einer besseren Eignung kommt, bin ich sofort raus aus dem Verfahren.
Danke vorab.
meine Vorgesetzte wünscht sich mich für eine neue Stelle, die pro forma sowohl intern wie extern nach 9c ausgeschrieben ist. Ich habe lediglich die VfA-Ausbildung. Den A2 strebe ich in Kürze nicht an. Sie sagte ich könne bei Fehlen des A2 aber eine EG niedriger, also in 9b eingestuft werden.
Ist das so korrekt bzw. wäre ggf. sogar eine Zulage nach 9c möglich?
Aber klar, sobald jemand mit einer besseren Eignung kommt, bin ich sofort raus aus dem Verfahren.
Danke vorab.


