Als VfA Eingruppierung in 9b möglich?
#1

Hallo zusammen,

meine Vorgesetzte wünscht sich mich für eine neue Stelle, die pro forma sowohl intern wie extern nach 9c ausgeschrieben ist. Ich habe lediglich die VfA-Ausbildung. Den A2 strebe ich in Kürze nicht an. Sie sagte ich könne bei Fehlen des A2 aber eine EG niedriger, also in 9b eingestuft werden.

Ist das so korrekt bzw. wäre ggf. sogar eine Zulage nach 9c möglich?

Aber klar, sobald jemand mit einer besseren Eignung kommt, bin ich sofort raus aus dem Verfahren.

Danke vorab.
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#2

Es geht um TVöD? VKA oder Bund?
Falls VKA, greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht, welches Bundesland?
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung?

E9b bei E9c Aufgaben wird in den meisten Bereichen nicht korrekt sein. Rechtsfolge Ausbildungs- und Prüfungspflicht wäre E9a und Zulage nach E9c.
Im allgemeinen Teil der Entgeltordnung wäre zu begründen, weshalb die Fallgruppe mit Anforderungen an die Person greift.
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#3

TVöD VKA - Abschnitt A, Allgemeiner Teil der EGO, Niedersachsen. 

Aktuell 9a, Eingruppierung nach 9b angedacht wegen „sonstige Beschäftigte mit gleichwertiger Erfahrung“ etc.
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#4

D.h. E9b weil die Voraussetzung "sonstige Beschäftigte mit gleichwertiger Erfahrung“ nicht erfüllt wird?

Fallgruppe 2 der E9b sieht aber keine Anforderung an die Person vor. E9c kann sich sowohl auf Fallgruppe 1 als auch 2 stützen. Deshalb ist die Absenkung um eine Entgeltgruppe nur dann plausibel, wenn es zwingende Gründe gegen Fallgruppe 2 gibt. Diese also nicht erfüllt wird. Man braucht also ein Hochschulstudium, aber die Tätigkeit braucht keine gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen. Das ist sehr selten.
Dann kann es tatsächlich zur E9b kommen.
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