Leiter Stelle Hauptamt mit Abschluss VFA
#1

Überall steht ab der EG 9b Studium Voraussetzung, aber wenn man die Tätigkeit trotzdem ausübt? Bewertet wird ja die Stelle also Tätigkeitsmerkmale. 
Ich weiß auf vielen Verwaltungen wird es trotzdem so gehandhabt, dass VFA in Leiterpositionen sind. 
Ein Anwalt sagte mal in Sachsen gibt es dazu keine Ausbildungsverordnung bzw. Richtlinie. Aber ist der TVöD nicht Bundesland unabhängig? Wie kann man es also rechtlich begründen eine 9b auch mit Abschluss eines Verwaltungsfachangestellten zu erhalten? Gerichtsurteil?
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#2

Überall steht das nicht...
Soweit Tätigkeiten nach E9b übertragen werden und Voraussetzungen in der Person erfüllt sind ist man nach E9b eingruppiert. In Sachsen gibt es keine Prüfungspflicht.
Allerdings muss der Arbeitgeber keine Aufgaben nach E9b übertragen und kann in der Ausschreibung z.B. auch weitere Voraussetzungen festlegen.
Daneben kann je nach Abschnitt der Entgeltordnung und Fallgruppe ggf. auch Voraussetzungen in der Person genannt sein. Bzw. es wäre ggf. die Eigenschaft als "Sonstiger Beschäftigter" festzustellen. Wenn diese nicht vorliegt würde die Eingruppierung ggf. eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen. Z.B. E9a statt E9b.
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#3

Es gibt immer noch keine Fallgruppen im TVÖD.
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