17.08.2009, 13:22
Hallo zusammen!
Ich bin seit ca. 5 Jahren in unbefristeter Anstellung im öffentlichen Dienst beschäftigt, möchte mich aber gerne anderswo hin bewerben.
Nun meine Frage: Grundsätzlich gilt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Besteht diese auch, wenn man quasi vom öffentlichen Dienst in den öffentlichen Dienst wechselt?
Schöne Grüße und vielen Dank schon mal.
Ich bin seit ca. 5 Jahren in unbefristeter Anstellung im öffentlichen Dienst beschäftigt, möchte mich aber gerne anderswo hin bewerben.
Nun meine Frage: Grundsätzlich gilt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Besteht diese auch, wenn man quasi vom öffentlichen Dienst in den öffentlichen Dienst wechselt?
Schöne Grüße und vielen Dank schon mal.