Kündigungsfristen
#1

Hallo zusammen!

Ich bin seit ca. 5 Jahren in unbefristeter Anstellung im öffentlichen Dienst beschäftigt, möchte mich aber gerne anderswo hin bewerben.
Nun meine Frage: Grundsätzlich gilt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Besteht diese auch, wenn man quasi vom öffentlichen Dienst in den öffentlichen Dienst wechselt?

Schöne Grüße und vielen Dank schon mal.
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#2

Hallo!
Die Kündigungsfrist ist die selbe. Du bist ja bei einer bestimmten Verwaltung / Behörde angestellt und wechselst zu einem anderen Arbeitgeber, auch wenn dieser ebenfalls dem öffentlichen Dienst angehört. Meist wird die Kündigungsfrist aber gar nicht ausgenutzt, sondern man einigt sich in der Praxis per Auflösungsvertrag auf einen Beendigungstermin.
LG Steffi
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