Haftung des Personalrats
#1

Hallo liebe Forenbesucher,

ich sage es nur ungern, aber wir haben in unserer Kommune wohl einen extrem unfähigen Personalrat. Auf jeden Fall nimmt der Personalrat seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahr und lässt es damit zu, dass gesetzliche Rechte der Mitarbeiter nicht geltend gemacht werden können.

Beispiel: Städtische Mitarbeiter müssen eine Bereitschaft leisten, ohne dass sie dafür Überstunden angerechnet bekommen oder vergütet werden. Der Personalrat deckt dies mit fadenscheinigen Argumenten ("es ist ja freiwillig", "amtsinterne Regelung", usw.).

Wie sieht es mit der Haftung des Personalrats aus ? Gibt es so etwas wie eine Haftung bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Missachtung der Gesetze ? Was können Mitarbeiter tun, um den Personalrat haftbar zu machen ? Haben Mitarbeiter z.B. ein Recht auf eine schriftliche Auskunft vom Personalrat ? Bundesland ist NRW.

Viele Grüße

Tom

Zitieren
#2

Liebe Kollegin/Lieber Kollege!
Zunächst einmal folgendes: Der PR kann unmöglich dafür haftbar gemacht werden, wenn die Dienststellenleitung selbst gegen geltendes Recht verstößt. Mit anderen Worten: Sofern die betreffenden Mitarbeiter/Innen einen Anspruch auf diese Zulagen etc. haben, sollten sie selbst, im eigenen Interesse, die Gewerkschaften einschalten und entsprechend vom Individualrechtsschutz Gebrauch machen. Vielen glauben immer, der PR könnte sozusagen als Kollektiv für alle klagen u. ä. Das jedoch ist überhaupt nicht möglich. Ich gebe Dir aber insoweit Recht, dass der PR die Dienststellenleitung zumindest über die Mißstände in Kenntnis setzen sollte. Ganz offiziell, evtl. im Rahmen eines Vierteljahresgespräches. Und noch eines, ich spreche da aus Erfahrung, PR-Arbeit ist ein sehr undankbares Unterfangen. Die Rechte, die man hat, sind regelmäßig sehr sehr dünn. Da die Dienststellenleitungen im Grunde genommen fast alles machen können, was sie wollen, ohne drastische Konsequenzen fürchten zu müssen, ist es doppelt schwer. Die Personalvertretungsgesetze geben nicht wirklich viel her. Klar, man kann sie mit einigen Dingen ärgern, aber mehr nicht. Nochmals zurück zu Deinem Fall: Man kann da was machen, nur müssen die betroffenen Leute selbst aktiv werden. Deren Ansprüche resultieren aus dem Tarifrecht heraus, vermutlich. Also: Sofort die Gewerkschaften ins Boot holen und den AG von denen mit der Nase drauf stuppen lassen. Das könnte schon ausreichen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Glück aufSmile Haegar
Zitieren
#3

Hallo,
Danke fuer die Antwort. Aber in unserem Fall verstößt ja auch der Personlrat gegen geltendes Recht, weil er seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahrnimmt.
Wie kann man den Personalrat am besten bewegen, etwas zu machen ? Also eine Rufbereitschaftsregelung einzufordern.
Tom
Zitieren
#4

Servus!

ich sehe mindestens Wege:

A) Bei der nächsten Personalversammlung mit möglichst vielen anderen Kolleginnen und Kollegen dies sehr klar einfordern.

B) das gleiche nur schriftlich, am besten jeder einzeln!

C) Es gibt in praktisch jedem Personalvertretungsgesetz einen Paragraphen, der eine Grundlage bietet bei Pflichtverletzungen PR Mitglieder raus zu klagen. Aber genau lesen, wer hier gegen wen und warum vorgehen kann!

Letztendlich brauchst Du Leute die Dir helfen Druck zu machen.


Grüße
Marcus
Zitieren
#5

(15.01.2014, 09:17)Gast schrieb:  Hallo,
Danke fuer die Antwort. Aber in unserem Fall verstößt ja auch der Personlrat gegen geltendes Recht, weil er seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahrnimmt.
Wie kann man den Personalrat am besten bewegen, etwas zu machen ? Also eine Rufbereitschaftsregelung einzufordern.
Tom

...also, der PR kann seine gesetzlichen "Beteiligungs"rechte nur wahrnehmen, wenn die Dienstelle auch eine entsprechende Verwaltungsvorlage im Mitbestimmungsverfahren vorlegt...

...wenn die Dienststelle eine Vorlage zur Anordnung von Rufbereitschaft nicht vorlegt, kann der PR einen sogen. Initiativantrag stellen (wenn das jeweilige LPVG dies zuläßt); dann muss die Dienststelle tätig werden und über diesen Antrag entscheiden...
Zitieren
#6

Sehr interessant. Der Initiativantrag steht bei uns wohl in Par. 66 Abs. 4 LPVG NRW. Der Personalrat hat dabei allerdings ein Ermessen (kann). In meinem Fall sehe ich allerdings eine Ermessensreduzierung auf Null. Wenn der PR das nicht macht und ich einen Anwalt einschalten muss, kann ich dem PR ja mal dessen Kosten in Rechnung stellen.
Zitieren
#7

Hallo,
du solltest mal in das LPersVG eures Bundeslandes schauen. Dort wirst du etwas über die Auflösung des Personalrates lesen können. Bei uns kann ein Viertel die Auflösung beantragen, die genaue Vorgehensweise weiß ich allerdings nicht, und vor das Verwaltungsgericht ziehen. Sollte hier eine grobe Pflichtverletzung anerkannt werden, und so zumindest habe ich dich verstanden, wird das Verwaltungsgericht die Auflösung des PR beschließen.
Vielleicht reicht es aber auch schon, wenn man das mal dem PR mitteilt, dass das der nächste Schritt wäre, wenn sie weiterhin so verfahren wie bisher.
Gruß
Blauer
Zitieren
#8

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 28 
(1) Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrates wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitgliedes beantragen. Der Leiter der Dienststelle kann den Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
(2) Ist der Personalrat aufgelöst, so setzt der Vorsitzende der Fachkammer des Verwaltungsgerichtes einen Wahlvorstand ein. Dieser hat unverzüglich eine Neuwahl einzuleiten. Bis zur Neuwahl nimmt der Wahlvorstand die dem Personalrat nach diesem Gesetz zustehenden Befugnisse und Pflichten wahr.
Zitieren
#9

Gast schrieb:Sehr interessant. Der Initiativantrag steht bei uns wohl in Par. 66 Abs. 4 LPVG NRW. Der Personalrat hat dabei allerdings ein Ermessen (kann). In meinem Fall sehe ich allerdings eine Ermessensreduzierung auf Null. Wenn der PR das nicht macht und ich einen Anwalt einschalten muss, kann ich dem PR ja mal dessen Kosten in Rechnung stellen.
Wahnsinn, so läuft es in unserer Gesellschaft jetzt. Weil ich selber zu feige bin meine Rechte vor dem Arbeitgeber durchzusetzen mach ich andere dafür verantwortlich.
Der Personalrat wurde von der Mehrheit der Beschäftigten gewählt. Also war man der Meinung dass sie ihre Arbeit richtig machen werden. Wenn sie das nicht tun, müssen nur,je nach Personalvertretungsrecht, ein viertel der Beschäftigten den Arsch in der Hose haben die Auflösung des Personalrates beim Verwaltungsgericht beantragen. Aber dazu wird auch wieder jeder zu feige sein. Genauso wie in der Personalversammlung die Vorwürfe offen zu legen.
Zitieren
#10

Gast. schrieb:
Gast schrieb:Hallo,
Danke fuer die Antwort. Aber in unserem Fall verstößt ja auch der Personlrat gegen geltendes Recht, weil er seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahrnimmt.
Wie kann man den Personalrat am besten bewegen, etwas zu machen ? Also eine Rufbereitschaftsregelung einzufordern.
Tom

...also, der PR kann seine gesetzlichen "Beteiligungs"rechte nur wahrnehmen, wenn die Dienstelle auch eine entsprechende Verwaltungsvorlage im Mitbestimmungsverfahren vorlegt...

...wenn die Dienststelle eine Vorlage zur Anordnung von Rufbereitschaft nicht vorlegt, kann der PR einen sogen. Initiativantrag stellen (wenn das jeweilige LPVG dies zuläßt); dann muss die Dienststelle tätig werden und über diesen Antrag entscheiden...

Hallo,
das sehe ich ein wenig anders. Der PR kann selbstverständlich seine Rechte, insbesondere die Rechte der "Mitbestimmung" wahrnehmen und einfordern, sofern die Dienststelle eine Maßnahme durchführt oder durchführen will, die Mitwirkungstatbestände beinhalten. Dazu braucht man keine Vorlage der Dienststelle!!
LG
Zitieren
#11

Hallo zusammen,
ich finde es schon interessant wie die Angelegenheit hier aus dem Ruder läuft und wie hier mit Paragraphen um sich geworfen wird.
Zunächst muss ich mal als PR Vorsitzender schreiben:
Ein Personalrat vermittelt und versucht das beste für seine Kollegen raus zu holen. Im LPVG steht es doch ziemlich weit vorne, §2 LPVG NRW
Zitat:Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen; hierbei wirken sie mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammen.

Stichwort: Vertrauensvolle zusammenarbeit!
Wenn diese Grundlage nicht gegeben ist, dann hat es ein gewählter PR schwer die Rechte für die Kollegen durch zu setzen, weil am Ende immer die Einigungsstelle steht und die spricht auch "nur" eine Empfehlung an den Bürgermeister aus, ob er dieser Empfehlung folgt oder nicht, ist seine Sache.


Wenn man an diesen Punkt ist, dann nutzt auch der beste PR nichts mehr, dann müssen auf beide Seiten neue Köpfe her. Zum Glück sind in den meisten Kommunen dieses Jahr BM und PR Wahlen. Smile

Seinen eigenen PR zu misstrauen und sogar vorzuwerfen er würde seine Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen ist schon sehr heftig.
Ich frage mich, woher der Schreiber denn seine Erkenntnis nimmt, dass der PR seine Beteiligungsrechte nicht nachkommt?
Zitat:Städtische Mitarbeiter müssen eine Bereitschaft leisten, ohne dass sie dafür Überstunden angerechnet bekommen oder vergütet werden

ist doch ein Thema wo sich beide Parteien erstmal am Tisch treffen und unterhalten müssen. Ob und in welcher Form das stattfindet, z.B. außerordentliche Sitzung oder im 1/4 Jahresgespräch, kann der einfache Kollege außerhalb der beiden Parteien doch nicht wissen.

Mich würde auch mal interessieren, ob deine Kommune klein ist, im Sinne von um die 200 Beschäftigte oder mehr als 200. Denn in kleinen Verwaltungen insbesonderen den Minis (<100) ticken die Uhren ganz anders als in den großen Verwaltungen, wo meistens auch die Gewerkschaft mit am Tisch sitzt, bzw. die beiden Parteien (Verdi-Komba) sich noch Grabenkämpfe liefern.

Schlussendlich, solltest Du einfach mal das Gespräch mit dem Vorsitzenden suchen und dich erkundigen, warum es in der Sache keine Veränderungen gibt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewerbungsverfahren: Rolle des Personalrats in BW
- Personalrats Engpass ?
- Stellungnahme des Personalrats zum Stellenplan

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers