10.01.2014, 18:11
Hallo liebe Forenbesucher,
ich sage es nur ungern, aber wir haben in unserer Kommune wohl einen extrem unfähigen Personalrat. Auf jeden Fall nimmt der Personalrat seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahr und lässt es damit zu, dass gesetzliche Rechte der Mitarbeiter nicht geltend gemacht werden können.
Beispiel: Städtische Mitarbeiter müssen eine Bereitschaft leisten, ohne dass sie dafür Überstunden angerechnet bekommen oder vergütet werden. Der Personalrat deckt dies mit fadenscheinigen Argumenten ("es ist ja freiwillig", "amtsinterne Regelung", usw.).
Wie sieht es mit der Haftung des Personalrats aus ? Gibt es so etwas wie eine Haftung bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Missachtung der Gesetze ? Was können Mitarbeiter tun, um den Personalrat haftbar zu machen ? Haben Mitarbeiter z.B. ein Recht auf eine schriftliche Auskunft vom Personalrat ? Bundesland ist NRW.
Viele Grüße
Tom
ich sage es nur ungern, aber wir haben in unserer Kommune wohl einen extrem unfähigen Personalrat. Auf jeden Fall nimmt der Personalrat seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahr und lässt es damit zu, dass gesetzliche Rechte der Mitarbeiter nicht geltend gemacht werden können.
Beispiel: Städtische Mitarbeiter müssen eine Bereitschaft leisten, ohne dass sie dafür Überstunden angerechnet bekommen oder vergütet werden. Der Personalrat deckt dies mit fadenscheinigen Argumenten ("es ist ja freiwillig", "amtsinterne Regelung", usw.).
Wie sieht es mit der Haftung des Personalrats aus ? Gibt es so etwas wie eine Haftung bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Missachtung der Gesetze ? Was können Mitarbeiter tun, um den Personalrat haftbar zu machen ? Haben Mitarbeiter z.B. ein Recht auf eine schriftliche Auskunft vom Personalrat ? Bundesland ist NRW.
Viele Grüße
Tom