Bewerbungsverfahren: Rolle des Personalrats in BW
#1

Guten Tag 

Wie ist in Baden-Württemberg die Rolle des Personalrats bei Vorstellungsgesprächen (bei einer Stadtverwaltung) geregelt und darf der Personalrat bei Vorstellungsgesprächen teilnehmen ?

Vielen Dank !
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#2

https://www.kommunalforum.de/Thread-Bete...gesprächen
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#3

§ 71 Abs. 3 Personalvertretungsgesetz BW
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#4

Zunächst erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen !

Unter dem Link zum Personalvertretungsgesetz BW findet sich der Absatz

(3) Bei Einstellungen von Beschäftigten sind der Personalvertretung auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorzulegen, soweit dem nicht berechtigte Belange der Bewerber entgegenstehen. An Vorstellungs- oder Eignungsgesprächen, welche die Dienststelle im Rahmen geregelter oder auf Übung beruhender Auswahlverfahren zur Auswahl unter mehreren Bewerbern durchführt oder durchführen lässt, kann ein Mitglied der Personalvertretung, das von dieser benannt ist, teilnehmen.

So wie ich diese Bestimmung verstehe, müsste die eine Stadtverwaltung als AG zulassen, das ein vom Personalrat bestimmtes Mitglied bei der Durchführung jeglicher Vorstellungsgesprächen teilnimmt.

In meinem konkreten Fall hat die Stadtverwaltung die Teilnahme eines Personalrats jedoch NUR bei den Vorstellungsgesprächen zur Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen zunächst zugelassen.

Bei den nachfolgenden Vorstellungsgesprächen der in der Vorrunde ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber im Gremium des Stadtrats - welche für die definitive Stellenvergabe massgebend sind- wurde die Teilnahme des Personalrats, trotz dessen expliziter Willensbekundung, seitens der Stadtverwaltung jedoch abgelehnt.

Ist der in diesem Fall bewusst erfolgte Ausschluss des Personalrats bei den Vorstellungsgesprächen im Beisein des Stadtrats zulässig ?

Vielen Dank !
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#5

Hallo,

möglicherweise nicht. Welche Folgen das hat, muss der Personalrat wohl prüfen…
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#6

Hallo,

wer könnte den Personalrat bei der Prüfung dieser Sache professionell unterstützen ?

Gibt es eine Beratungsstelle, an welche sich der Personalrat wenden könnte ?

Vielen Dank !
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#7

Das sollte der Personalrat doch wissen, oder? Irgendwie verstehe ich die Intention der Fragen nicht. Was soll denn bitte erreicht werden?
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#8

Der Personalrat -welchem auch ich angehöre- verfügt leider noch nicht über das erforderliche Wissen um zu prüfen, ob sich die Stadtverwaltung in der oben skizzierten Sache korrekt verhält.

Entsprechend ist die Intention meiner Frage, der Aufbau von handlungsrelevantem Wissen.
Erreichen möchte ich mit der Frage, dass ich hier im Forum nach Möglichkeit Informationen erhalte, wo wir -als leider noch wenig erfahrene Personalräte- Rat und Hilfe in der oben skizzierten Sache bekommen können.

Ich hoffe, mein Anliegen damit verständlich gemacht zu haben und würde mich freuen, Hinweise zu erhalten, wo wir uns als Personalrat beraten lassen bzw. in dieser Sache zeitnah relevante Informationen bekommen könnten.

Besten Dank !
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#9

Kommentierungen zu Gesetzen besorgen, selbst Urteile nachlesen, einen Anwalt beauftragen, verdi hinzuziehen... Es gibt unzählige Möglichkeiten.
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#10

ver.di heranziehen ist keine Möglichkeit!
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