23.06.2026, 10:10
Guten Morgen,
wird die Zulage auch gezahlt, wenn der BEschäftigte, em die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, wärend der Zeit der Übertragung diese Tätigkeit tatsächlich gar nicht ausgeübt hat, also Urlaub genommen hat?
wird die Zulage auch gezahlt, wenn der BEschäftigte, em die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, wärend der Zeit der Übertragung diese Tätigkeit tatsächlich gar nicht ausgeübt hat, also Urlaub genommen hat?


