Vor 2 Stunden
Hallo zusammen,
Ich frage mich gerade ob mir eine Zulage für eine höherwertige Tätigkeit nach TVÖD zusteht oder nicht.
Seit dem 01.09. ist unsere Amtsleitung im Ruhestand. Diese habe ich nun kommissarisch übernommen habe, da zwei Ausschreibungen erfolglos blieben.
Im April hatte mich unser Bürgermeister gefragt, ob ich mir vorstellen könnte die Stellvertretende Amtsleitung zu übernehmen. Dies wurde dann vereinbart und parallel wurden bei uns im Haus Stellenbeschreibungen und -Bewertungen von einem externen Büro erstellt. In dieser steht die stellvertretende Amtleitung mit 35% mit in meinen Aufgaben. Diese wurde Ende Mai dann vom Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lief noch die zweite Stellenausschreibung. Nachdem bekannt wurde, dass auch diese erfolglos bleibt, hatte mich der Bürgermeister Anfang Juli zu einem Gespräch gebeten in dem er mich fragte, ob ich mir auch vorstellen könnte die Leitung für einen längeren Zeitraum zu übernehmen und dann wird im Frühjahr 2026 nochmal beraten ob eine erneute Ausschreibung der Stelle stattfindet oder nicht. Auch diesem habe ich zugestimmt. Die Arbeit geht seither würde ich sagen, über die "Vertretung" hinaus. Da die Stellvertretung eigentlich für eine Urlaubs-/ Krankheitsvertretung bzw. für eine kurze Übergangszeit bis der neue aus dem Bewerberverfahren gewonnene Amtsleiter seine Stelle antritt, angedacht war. Nun ist ja nichtmal sicher, ob und wann die Stelle überhaupt ausgeschrieben wird. Solange sie Stelle Vakant ist übernehme ich die Aufgaben zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben.
Unsere Hauptamtsleitung hat mir nun am mitgeteilt, dass man sich dazu entschieden hätte mir keine Zulage oder ähnliches zu gewähren, da in meiner Stellenbeschreibung die Stellvertretende Amtsleitung enthalten sei. Nun bin ich mir unsicher, ob es denn tatsächlich damit getan ist, auf diese Formulierung zu verweisen.
Stand jetzt bin ich im TVÖD in EG 9b eingruppiert. "Meine" 3 Mitarbeiter die ich nun zu führen habe in EG 9a bzw EG 8.
Vielleicht noch zu mir, ich arbeite seit Juli 2018 als Verwaltungsfachangestellte bei der Gemeinde und absolviere gerade parallel eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin.
Und vielleicht nochmal kurz die zeitlichen Eckdaten 🫣
- die Stelle vom Amtsleiter wurde erstmals im März ausgeschrieben
- parallel dazu wurde ich gefragt ob ich die Stellvertretung übernehme weil man davon ausging das es eine Übergangsfrist von 1 bis 2 Monaten gibt bis ein neuer Amtsleiter kommt
- im April wurden dann unsere Stellen bewertet, Ende Mai im Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben
- im Mai/Juni wurde dann die Stelle erneut ausgeschrieben - wieder ohne Erfolg
- Anfang Juli hat mich der Bürgermeister dann gefragt, ob ich mir auch vorstellen kann die Stelle komisarisch für einen ungewissen Zeitraum zu übernehmen und man entscheidet dann im nächsten Jahr neu ob und wie die Stelle ausgeschrieben wird
- Seit 01.09. habe ich die Stelle nun übernommen
- ich bin in EG 9b eingruppiert
- 2 meiner Mitarbeiter in EG 9a und eine in EG 8
Ich frage mich gerade ob mir eine Zulage für eine höherwertige Tätigkeit nach TVÖD zusteht oder nicht.
Seit dem 01.09. ist unsere Amtsleitung im Ruhestand. Diese habe ich nun kommissarisch übernommen habe, da zwei Ausschreibungen erfolglos blieben.
Im April hatte mich unser Bürgermeister gefragt, ob ich mir vorstellen könnte die Stellvertretende Amtsleitung zu übernehmen. Dies wurde dann vereinbart und parallel wurden bei uns im Haus Stellenbeschreibungen und -Bewertungen von einem externen Büro erstellt. In dieser steht die stellvertretende Amtleitung mit 35% mit in meinen Aufgaben. Diese wurde Ende Mai dann vom Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lief noch die zweite Stellenausschreibung. Nachdem bekannt wurde, dass auch diese erfolglos bleibt, hatte mich der Bürgermeister Anfang Juli zu einem Gespräch gebeten in dem er mich fragte, ob ich mir auch vorstellen könnte die Leitung für einen längeren Zeitraum zu übernehmen und dann wird im Frühjahr 2026 nochmal beraten ob eine erneute Ausschreibung der Stelle stattfindet oder nicht. Auch diesem habe ich zugestimmt. Die Arbeit geht seither würde ich sagen, über die "Vertretung" hinaus. Da die Stellvertretung eigentlich für eine Urlaubs-/ Krankheitsvertretung bzw. für eine kurze Übergangszeit bis der neue aus dem Bewerberverfahren gewonnene Amtsleiter seine Stelle antritt, angedacht war. Nun ist ja nichtmal sicher, ob und wann die Stelle überhaupt ausgeschrieben wird. Solange sie Stelle Vakant ist übernehme ich die Aufgaben zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben.
Unsere Hauptamtsleitung hat mir nun am mitgeteilt, dass man sich dazu entschieden hätte mir keine Zulage oder ähnliches zu gewähren, da in meiner Stellenbeschreibung die Stellvertretende Amtsleitung enthalten sei. Nun bin ich mir unsicher, ob es denn tatsächlich damit getan ist, auf diese Formulierung zu verweisen.
Stand jetzt bin ich im TVÖD in EG 9b eingruppiert. "Meine" 3 Mitarbeiter die ich nun zu führen habe in EG 9a bzw EG 8.
Vielleicht noch zu mir, ich arbeite seit Juli 2018 als Verwaltungsfachangestellte bei der Gemeinde und absolviere gerade parallel eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin.
Und vielleicht nochmal kurz die zeitlichen Eckdaten 🫣
- die Stelle vom Amtsleiter wurde erstmals im März ausgeschrieben
- parallel dazu wurde ich gefragt ob ich die Stellvertretung übernehme weil man davon ausging das es eine Übergangsfrist von 1 bis 2 Monaten gibt bis ein neuer Amtsleiter kommt
- im April wurden dann unsere Stellen bewertet, Ende Mai im Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben
- im Mai/Juni wurde dann die Stelle erneut ausgeschrieben - wieder ohne Erfolg
- Anfang Juli hat mich der Bürgermeister dann gefragt, ob ich mir auch vorstellen kann die Stelle komisarisch für einen ungewissen Zeitraum zu übernehmen und man entscheidet dann im nächsten Jahr neu ob und wie die Stelle ausgeschrieben wird
- Seit 01.09. habe ich die Stelle nun übernommen
- ich bin in EG 9b eingruppiert
- 2 meiner Mitarbeiter in EG 9a und eine in EG 8