Höherwertige Tätigkeit
#1

Guten Morgen,

wird die Zulage auch gezahlt, wenn der BEschäftigte, em die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, wärend der Zeit der Übertragung diese Tätigkeit tatsächlich gar nicht ausgeübt hat, also Urlaub genommen hat?
Zitieren
#2

Soweit insgesamt der Monat erreicht wird, wird auch für Zeiträume in den Urlaub genommen wird die Zulage gezahlt. Wenn der Beschäftigte aber den Monat nicht erreicht (ohne Zeiten von Urlaub etc.) wird die Zulage insgesamt nicht gezahlt. Zu beachten sind ggf. noch die Sonderfälle des § 14 (2) TVöD (VKA) wonach kürzere Zeiträume als ein Monat vereinbart werden können.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst