Elternzeit/Beurlaubung welche Unterschiede?
#1

Ich bin Beamtin bei einer Kommune in NRW und im Moment in Elternzeit. Ich möchte noch ein zweites Kind bekommen. Meine Elternzeit läuft in einem Jahr ab. Mir stellen sich einige Fragen, auf die ich trotz intensiver Suche keine Antwort gefunden habe Ich möchte aber auch nicht direkt bei meinem AG anrufen. Hinzu kommt, dass ich nicht sicher weiss, ob mein Sohn einen Kindergartenplatz bekommen wird, da er noch nicht drei Jahre alt ist, wenn das Kindergartenjahr beginnt und zu einer Tagesmutter möchte ich ihn nicht geben.

Ich bin im Moment beihilfeberechtigt und möchte das auch wenn es geht bleiben.
Wenn ich noch in der Elternzeit das zweite Kind bekomme, denke ich, dass die zweite Elternzeit angehängt wird und der Beihilfeanspruch für weitere drei Jahre bestehen bleibt.
Aber was ist bei folgendem Fall:
Ich werde 5 Monate vor Ende der Elternzeit schwanger, muss ich dann noch die 2 Monate vor Beginn des Mutterschutzes arbeiten gehen oder gibt es da auch andere Lösungen?
Ich möchte nicht zu viele Rechte verlieren, bin mir aber nicht im Klaren, welcher Unterschied bei einer Beamtin zwischen Elternzeit und Beurlaubung besteht.
Habe ich in der Elternzeit mehr Ansprüche bezgl. einer Teilzeitstelle, die ich auf jeden Fall habne möchte oder gilt das bei einer Beamtin genauso in der Beurlaubung?
Gibt es eine Möglichkeit, auch in einer Beurlaubung Beihilfeansprüche zu haben? Mein Mann ist gesetzlich versichert.
Und wenn ich mich jetzt für die Beurlaubung entscheiden würde und dann wieder schwanger würde, wäre ich dann in Elternzeit oder würde die Elternzeit dann entfallen?
Und wenn sie entfällt, welche Nachteile habe ich dann?

Ich habe mir schon sehr viel Gedanken gemacht, weiss aber nicht, was richtig ist.

Ich würde aus bestimmten Gründen gerne noch ein halbes bis ganzes Jahr mich beurlauben lassen. Ich weiss aber nicht, ob ich damit nicht einen Fehler mache.

Ich freue mich über jede Antwort. Vielleicht weiss ja jemand Rat oder arbeitet in einem Personalamt.
Liebe Grüße Sally
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