Es kann auch auf das Bundesland ankommen, da es in einigen Bundesländern (z.B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) spezielle Tätigkeitsmerkmale für Handwerker gibt.
Im Regelfall gilt folgendes: Wenn man zeitlich überwiegend (also mehr als 50 %) in dem erlernten Beruf tätig ist, bekommt man mindestens Entgeltgruppe 5. Bei hochwertigen Arbeiten ist auch Entgeltgruppe 6 oder 7 möglich.
Das Problem für Mitarbeiter ist in einigen Bauhöfen, dass sie so viel mit anderen, weniger anspruchsvollen Aufgaben wie zum Beispiel Winterdienst beschäftigt werden, dass die 50 % nicht zusammen kommen. Dann ist auch eine niedrigere Entgeltgruppe als Entgeltgruppe 5 möglich, also z.B. Entgeltgruppe 4.
Ein weiterer Faktor für das Gehalt ist die Stufe. Hier spielt die Berufserfahrung eine Rolle. Die Einstufung ist auch Verhandlungssache. Details siehe
§§ 16, 17 TVöD VKA
Beispiel: Wenn der potentielle Arbeitgeber tatsächlich einen Maler und Lackierer sucht und du mehrjährige Berufserfahrung in dem Job hast, kannst Du z.B. Entgeltgruppe 5 Stufe 3 TVöD VKA erwarten.
Bauhof Verdienst / Gehaltstabelle