21.07.2023, 12:17
Hallo Kommunalforum,
es geht um die Stufenzuordnung bei Einstellung als Bauhofmitarbeiter (E 6).
Die betreffende Person hat weit mehr als ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, müßte also m. A. nach in Stufe 3 eingeordnet werden, nicht nach Stufe 2.
Nach meinen Informationen ist im TVÖD VKA nicht die vorige Arbeit in einem Bauhof dafür nötig, sondern die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten. Dies wird aber ggf. anders gesehen. Meine bisherigen Recherchen
ergaben jedoch, dass AUCH bei privatem Erwerb der einschl. Erfahrung sofern mind. 3 Jahre eine Einstufung auf 3 (seit 2009) vorzunehmen ist.
Die einschlägigen Tätigkeiten sind identisch mit den üblichen Bauhoftätigkeiten
(Strassenbauarbeiten, Betonierarbeiten, Außenarbeiten Anlagen, Auf- und Abbauarbeiten, Schneeräumen,
Beseitigung von Wasserschäden etc.) wurden die letzten ca. 10 Jahre in einem privatwirtschaftlichen Betrieb
erworben, also nicht im ÖD. Im Ausland wurden ebenfalls mehrere Jahre entspr. Berufserf. erworben, sogar im kommunalen Bereich.
Wie ist das einzuschätzen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Magnolia
es geht um die Stufenzuordnung bei Einstellung als Bauhofmitarbeiter (E 6).
Die betreffende Person hat weit mehr als ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, müßte also m. A. nach in Stufe 3 eingeordnet werden, nicht nach Stufe 2.
Nach meinen Informationen ist im TVÖD VKA nicht die vorige Arbeit in einem Bauhof dafür nötig, sondern die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten. Dies wird aber ggf. anders gesehen. Meine bisherigen Recherchen
ergaben jedoch, dass AUCH bei privatem Erwerb der einschl. Erfahrung sofern mind. 3 Jahre eine Einstufung auf 3 (seit 2009) vorzunehmen ist.
Die einschlägigen Tätigkeiten sind identisch mit den üblichen Bauhoftätigkeiten
(Strassenbauarbeiten, Betonierarbeiten, Außenarbeiten Anlagen, Auf- und Abbauarbeiten, Schneeräumen,
Beseitigung von Wasserschäden etc.) wurden die letzten ca. 10 Jahre in einem privatwirtschaftlichen Betrieb
erworben, also nicht im ÖD. Im Ausland wurden ebenfalls mehrere Jahre entspr. Berufserf. erworben, sogar im kommunalen Bereich.
Wie ist das einzuschätzen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Magnolia