01.09.2011, 15:08
Hallo,
ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.
ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.