Eingruppierung nach ALII
#1

Hallo,

ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.
Zitieren
#2

ich glaube da hast du keinen tariflichen anspruch drauf.
aber du darfst dich damit auf entsprechende stellen bewerben.
Zitieren
#3

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Höhergruppierung besteht nicht. Du hast mit dem AII allerdings die Zulassungsvoraussetzung um an den Auswahlverfahren für Stellen des gehobenen Dienstes (Stellenausschreibungen) teilzunehmen.
Zitieren
#4

Du könntest dir aber auch ohne ALII eine Stelle suchen die bis zu Entgeltgruppe 8 bewertet ist.

Hatte bei meinem AG das selbe Problem ("Niedrig halten"), ALII gemacht und mir eine andere Stelle bei einem anderen AG gesucht mit entsprechend wesentlich höherer Entgeltgruppe.

Jeder ist sich selbst sein Glückes Schmied Icon_cheesygrin
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Alte Abschlussklausuren - ALII ?
- Arbeitgeber überzeugen für Zulassung ALII
- ALII ohne Arbeitgeber


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers