Eingruppierung eine Stufe niedriger
#1

Hallo zusammen, 

weiß jemand, auf welchen Paragrafen sich Personalabteilungen beziehen, wenn sie in Stellenausschreibungen schreiben, dass die Eingruppierung, bei nicht gewünschter Qualifikation, eine Stufe niedriger erfolgt? 

Beispiel: 
Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über den geforderten Abschluss verfügen, aber dennoch vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe. 

In unserem Arbeitsrechtsstudium sagte man mir, dass das nicht gesetzeskonform ist.
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#2

Sog. Minus-Eins-Regelung, ist jeweils tariflich geregelt. Um welchen Tarifvertrag geht es hier? TVöD VKA bzw. Bund oder TV-L oder …?
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#3

Danke für die Antwort, es geht um Kommunen. Ich finde dazu keinen offizielles Passus.
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#4

201025_ÄV_15_TVöD_V_Lesefassung (vka.de)
dort Seite 55:

Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)

Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person

1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal er-
fasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sons-
tigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä-
tigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein-
gruppierung vorsehen. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall
ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von ...“) enthält.
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