Ist eine Weiterbeschäftigung b. zur Regelaltersgrenze n. Rentenbeginn möglich?
#1

Ich beziehe ab Oktober für besonders langjährige Versicherte die Vollrente. Meine Regelaltersgrenze ist jedoch am 30.09.2028. Darf ich trotzdem weiter arbeiten bis zur Regelaltersgrenze?
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#2

Ja. Das Arbeitsverhältnis endet mit der Regelaltersgrenze oder durch Kündigung / Auflösungsvertrag etc. Die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte berührt das Arbeitsverhältnis nicht. Du darfst also weiterarbeiten.
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