Ich beziehe ab Oktober für besonders langjährige Versicherte die Vollrente. Meine Regelaltersgrenze ist jedoch am 30.09.2028. Darf ich trotzdem weiter arbeiten bis zur Regelaltersgrenze?
Ja. Das Arbeitsverhältnis endet mit der Regelaltersgrenze oder durch Kündigung / Auflösungsvertrag etc. Die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte berührt das Arbeitsverhältnis nicht. Du darfst also weiterarbeiten.