Wird eine Zulage für eine Rufbereitschaft auch bei Erkrankung gezahlt?
#1

Ein Gemeindearbeiter erkrankt in den Zeiten , indem er eigentlich Rüfbereitschaft für sechs Wochen. Er kann objektiv keine Arbeit leisten, die sich evtl aus dieser Bereitschaft ergeben könnten (Winterdienst). Ist die Zahlung falls geschehen rechtlich einwandfrei?
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