11.05.2026, 10:28
Ein Gemeindearbeiter erkrankt in den Zeiten , indem er eigentlich Rüfbereitschaft für sechs Wochen. Er kann objektiv keine Arbeit leisten, die sich evtl aus dieser Bereitschaft ergeben könnten (Winterdienst). Ist die Zahlung falls geschehen rechtlich einwandfrei?


