16.06.2011, 23:57
Nach einem Urteil des OVG Rheinland Pfalz (11 A 10222/11.OVG) ist es zulässig, einem Beamten, der sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, die komplette Pension zu entziehen. Der Bahnbeamte hatte Geld und Gegenstände im Wert von ca. 10.000 € entgegen genommen und dafür überhöhte Rechnungen ausgestellt.
Meine Meinung: Das Urteil ist angesichts der relativ geringen Korruptionshöhe völlig unverhältnismäßig, eine Kürzung der Pension hätte es doch auch getan. Wenn ich im Vergleich an den Ausgang der Fälle Zumwinkel, Maschmeyer & Co denke, fällt mir nur wieder die alte Volksweisheit ein: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
Helmut
Meine Meinung: Das Urteil ist angesichts der relativ geringen Korruptionshöhe völlig unverhältnismäßig, eine Kürzung der Pension hätte es doch auch getan. Wenn ich im Vergleich an den Ausgang der Fälle Zumwinkel, Maschmeyer & Co denke, fällt mir nur wieder die alte Volksweisheit ein: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
Helmut