Beamter verliert Pension wegen Bestechlichkeit
#1

Nach einem Urteil des OVG Rheinland Pfalz (11 A 10222/11.OVG) ist es zulässig, einem Beamten, der sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, die komplette Pension zu entziehen. Der Bahnbeamte hatte Geld und Gegenstände im Wert von ca. 10.000 € entgegen genommen und dafür überhöhte Rechnungen ausgestellt.

Meine Meinung: Das Urteil ist angesichts der relativ geringen Korruptionshöhe völlig unverhältnismäßig, eine Kürzung der Pension hätte es doch auch getan. Wenn ich im Vergleich an den Ausgang der Fälle Zumwinkel, Maschmeyer & Co denke, fällt mir nur wieder die alte Volksweisheit ein: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Helmut
Zitieren
#2

Ja, der Beamte hat einen sehr großen Fehler gemacht und soll dafür auch entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Alllerdings hat dieser Mensch jahrelang (evtl. sogar Jahrzehnte !?) sauber und ordentlich gearbeitet und sich entsprechende Pensionsbezüge völlig legal verdient. Das Urteil erscheint mir zu hart.
Ich kann daher meinem Vorredner (Helmut) weitgehend zustimmen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Fragen zu Pension und privater Krankenversicherung
- Pension - Vorschau, Abzüge, etc.
- Witwengeld - Beamtenversorgung - Pension

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers