Assistenzkraft - Teilnahme an Sitzungen
#1

Guten Morgen,

wir haben für den PR eine Assistenzkraft bekommen und eine Idee war es, die unliebsame Protokollführung mit zu übertragen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Assistenzkraft an den PR-Sitzungen teilnehmen darf. Im MBG Schleswig-Holstein ist der Teilnahmekreis ziemlich klar definiert.

Gibt es da Erfahrungen?

Rechtsgrundlage Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG-SH)
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#2

Grundsätzlich widerspricht die Teilnahme der Vertraulichkeit der Sitzung. In einzelnen Landesgesetzen gibt es entsprechende Regelungen welche die Teilnahme einer externen Protokollführung erlauben. Für SH ist dies in §26 Satz 2 MBG SchH ("Der Personalrat kann eine ihm nicht als Mitglied angehörende Person zur Protokollführung hinzuziehen. ") geregelt sein. Dort also erlaubt.
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#3

Herzlichen Dank. Den § 26 hatte ich mir nicht angesehen, ich war auf die Teilnahme fixiert.
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