15.04.2021, 07:38
Guten Morgen,
wir haben für den PR eine Assistenzkraft bekommen und eine Idee war es, die unliebsame Protokollführung mit zu übertragen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Assistenzkraft an den PR-Sitzungen teilnehmen darf. Im MBG Schleswig-Holstein ist der Teilnahmekreis ziemlich klar definiert.
Gibt es da Erfahrungen?
Rechtsgrundlage Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG-SH)
wir haben für den PR eine Assistenzkraft bekommen und eine Idee war es, die unliebsame Protokollführung mit zu übertragen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Assistenzkraft an den PR-Sitzungen teilnehmen darf. Im MBG Schleswig-Holstein ist der Teilnahmekreis ziemlich klar definiert.
Gibt es da Erfahrungen?
Rechtsgrundlage Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG-SH)