Vor 3 Stunden
Hallo.
Bisher gab es noch keine JAV in unserer Firma.
Das wurde jetzt durch die Geschäftsleitung initiiert. Der Personalrat hat den Wahlvorstand bestimmt.
Dieser hatte auch schon seine erste Zusammenkunft.
Soweit ich weiss, wurde bezüglich einer zukünftigen JAV noch nichts im Betrieb verkündet.
Jetzt möchte die Geschäftsleitung, dass der Wahlvorstand der JAV an den Personalratssitzungen teilnimmt. Sozusagen das Amt der eigentlichen JAV übernimmt.
Ausserdem möchten sie die eigentliche Wahl bis ins nächste Jahr verschieben, um gleich mit denPersonalratswahl zu wählen.
Ist dies rechtens? Und wenn nicht, mit welchen Geetzen kann man der Geschäftsleitung entgegentreten?
Danke.
Bisher gab es noch keine JAV in unserer Firma.
Das wurde jetzt durch die Geschäftsleitung initiiert. Der Personalrat hat den Wahlvorstand bestimmt.
Dieser hatte auch schon seine erste Zusammenkunft.
Soweit ich weiss, wurde bezüglich einer zukünftigen JAV noch nichts im Betrieb verkündet.
Jetzt möchte die Geschäftsleitung, dass der Wahlvorstand der JAV an den Personalratssitzungen teilnimmt. Sozusagen das Amt der eigentlichen JAV übernimmt.
Ausserdem möchten sie die eigentliche Wahl bis ins nächste Jahr verschieben, um gleich mit denPersonalratswahl zu wählen.
Ist dies rechtens? Und wenn nicht, mit welchen Geetzen kann man der Geschäftsleitung entgegentreten?
Danke.