16.10.2020, 08:07
Guten Morgen,
ich wollte meine Tochter bei mir mit Wohnsitz im Meldeamt anmelden. Ihren Personalausweis habe ich. Die vier Jungs von nebenan sagten, dass das geht. Die haben eine WG und wohnten vorher schon zusammen in einer anderen Stadt in einer WG. Da hat einer von denen die anderen drei auch angemeldet und musste nur die anderen drei Personalausweise vorlegen, ohne Vollmachten. Meine Tochter hat allerdings nicht direkt vorher auch mit mir zusammengewohnt, sondern für ein paar Wochen bei ihrem Freund, was aber nichts geworden ist. Direkt davor wohnten wir aber zusammen und sind auch gemeinsam schonmal umgezogen. Eine Vollmacht hatte ich von ihr. Sie ist jetzt auch auf Geschäftsreise und ich kann sie so gut, wie gar nicht erreichen und da sie eine vielbeschäftigte Frau ist, hat sie mich mit der Anmeldung betraut. Kann ich sie anmelden? Die etwas schroffe junge Dame vom Meldeamt heute Morgen sagte mir, dass ich meine Tochter nur unter Vorlage ihres Personalausweises nicht ummelden kann, ich bräuchte eine Vollmacht. Da erwähnte ich die vier Jungs, von denene ich die Namen nennen durfte und fragte nach, warum das bei denen ohne Vollmacht ging und ich bräuchte eine. Es war sogar dieselbe Sachbearbeiterin, wie bei den Jungs. Die antwortete dann nur, dass die das so auf einer Schulung gelernt hat. Mir erschließt sich das nicht. Vier volljährige Jungs, die miteiander nicht verwandt oder verschwägert sind, dürfen sich gegenseitig anmelden ohne Vollmacht und deren Personalaisweise reichen und ich darf meine leibliche Tochter nicht ohne Vollmacht anmelden.
Vielleicht könnt ihr da bitte Licht ins Dunkle bringen?
Dankeschön.
Mit freundlichsten Grüßen
ich wollte meine Tochter bei mir mit Wohnsitz im Meldeamt anmelden. Ihren Personalausweis habe ich. Die vier Jungs von nebenan sagten, dass das geht. Die haben eine WG und wohnten vorher schon zusammen in einer anderen Stadt in einer WG. Da hat einer von denen die anderen drei auch angemeldet und musste nur die anderen drei Personalausweise vorlegen, ohne Vollmachten. Meine Tochter hat allerdings nicht direkt vorher auch mit mir zusammengewohnt, sondern für ein paar Wochen bei ihrem Freund, was aber nichts geworden ist. Direkt davor wohnten wir aber zusammen und sind auch gemeinsam schonmal umgezogen. Eine Vollmacht hatte ich von ihr. Sie ist jetzt auch auf Geschäftsreise und ich kann sie so gut, wie gar nicht erreichen und da sie eine vielbeschäftigte Frau ist, hat sie mich mit der Anmeldung betraut. Kann ich sie anmelden? Die etwas schroffe junge Dame vom Meldeamt heute Morgen sagte mir, dass ich meine Tochter nur unter Vorlage ihres Personalausweises nicht ummelden kann, ich bräuchte eine Vollmacht. Da erwähnte ich die vier Jungs, von denene ich die Namen nennen durfte und fragte nach, warum das bei denen ohne Vollmacht ging und ich bräuchte eine. Es war sogar dieselbe Sachbearbeiterin, wie bei den Jungs. Die antwortete dann nur, dass die das so auf einer Schulung gelernt hat. Mir erschließt sich das nicht. Vier volljährige Jungs, die miteiander nicht verwandt oder verschwägert sind, dürfen sich gegenseitig anmelden ohne Vollmacht und deren Personalaisweise reichen und ich darf meine leibliche Tochter nicht ohne Vollmacht anmelden.
Vielleicht könnt ihr da bitte Licht ins Dunkle bringen?
Dankeschön.
Mit freundlichsten Grüßen