Anmeldung mal ohne Vollmacht und mal mit?
#1

Guten Morgen,

ich wollte meine Tochter bei mir mit Wohnsitz im Meldeamt anmelden. Ihren Personalausweis habe ich. Die vier Jungs von nebenan sagten, dass das geht. Die haben eine WG und wohnten vorher schon zusammen in einer anderen Stadt in einer WG. Da hat einer von denen die anderen drei auch angemeldet und musste nur die anderen drei Personalausweise vorlegen, ohne Vollmachten. Meine Tochter hat allerdings nicht direkt vorher auch mit mir zusammengewohnt, sondern für ein paar Wochen bei ihrem Freund, was aber nichts geworden ist. Direkt davor wohnten wir aber zusammen und sind auch gemeinsam schonmal umgezogen. Eine Vollmacht hatte ich von ihr. Sie ist jetzt auch auf Geschäftsreise und ich kann sie so gut, wie gar nicht erreichen und da sie eine vielbeschäftigte Frau ist, hat sie mich mit der Anmeldung betraut. Kann ich sie anmelden? Die etwas schroffe junge Dame vom Meldeamt heute Morgen sagte mir, dass ich meine Tochter nur unter Vorlage ihres Personalausweises nicht ummelden kann, ich bräuchte eine Vollmacht. Da erwähnte ich die vier Jungs, von denene ich die Namen nennen durfte und fragte nach, warum das bei denen ohne Vollmacht ging und ich bräuchte eine. Es war sogar dieselbe Sachbearbeiterin, wie bei den Jungs. Die antwortete dann nur, dass die das so auf einer Schulung gelernt hat. Mir erschließt sich das nicht. Vier volljährige Jungs, die miteiander nicht verwandt oder verschwägert sind, dürfen sich gegenseitig anmelden ohne Vollmacht und deren Personalaisweise reichen und ich darf meine leibliche Tochter nicht ohne Vollmacht anmelden.

Vielleicht könnt ihr da bitte Licht ins Dunkle bringen?

Dankeschön.

Mit freundlichsten Grüßen
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#2

Grundsätzlich ist eine Vollmacht nötig. (Soweit die Tochter volljährig ist).
Wenn die WG einen gemeinsamen Mietvertrag mit Aufführung der Namen und die Ausweise hat spricht einiges dafür, dass die Behörde es akzeptiert. Aber auch darauf bestand kein Anspruch. Berufen kann man sich darauf schon garnicht.

Unter den geschilderten Umständen sehe ich keinen Anspruch dafür, dass die Anmeldung der Tochter ohne Vollmacht erfolgt.
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#3

Also hätte auch der eine junge Mann für die anderen drei eine Vollmacht vorlegen müssen? Es gibt also keine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass man als Erwachsener andere Erwachsene an- oder ummelden darf, wenn man nur Personalausweise und einen Mietvertrag vorlegt und keine expliziten Vollmachten?

Dann möchte ich mal bitte wissen, was die Dame da angeblich gelernt hat.

Auch, wenn es sozusagen so gelebt wird, weil es vielleicht immer so gemacht wird und die vorgelegten Personalausweise und ein evtl. Mietvertrag akzeptiert wird, ergibt sich daraus kein rechtlicher Anspruch?
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#4

Nein, es gibt kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
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#5

P.S. und selbst wenn es einen solchen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gäbe, dann würdest du für die Durchsetzung eines solchen Anspruches eine Vollmacht deiner Tochter benötigen...
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#6

Sie wird ja vermutlich über Handy zu erreichen sein. Falls sie nicht bald zurück ist müsste sie halt eine Vollmacht per Post senden. In diesen Zeiten sind ja Geschäftsreisen ins fernere Ausland ohne funktionierende Postinfrastruktur die extreme Ausnahme...
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