Nein, Anhörung war nicht entbehrlich.
also bei mir war die Anhörung entbehrlich . Es war doch eindeutig eine Gefahr in Verzug
30 Punkte ist ein bisschen sehr übertrieben!
Gefahr in Verzug, dabei??? Haha...ihr wisst schon, dass das dabei eine andere Definition ist und nicht die aus dem Nds. SOG!? Gefahr in Verzug wäre, wenn das so dringlich wäre, dass noch nichtmal mehr telefonisch angehört werden könnte. Also Anhörung war da auf KEINEN Fall entbehrlich!
Aber mein Lehrer meinte immer man könnte den wenigstens noch per Telefon oder so anhören.
Anhörung entbehrlich aus öffentlichem Interesse?
Gefahr in Verzug müsste schon etwas ganz Schlimmes sein. Lag hier im Leben nicht vor. Gefahr in verzug wäre zB wenn Leben und Gesundheit gefährdet wird. Also fällt das mal ganz geschmeidig raus.
BGB war was für blöde. Einfach nur das Schema abpinseln und ein paar Definitionen liefern. Ein Witz...
Wer hat denn von euch § 11 Nds SOG als Ermächtigungsgrundlage genommen? Denen kann ich schon sagen, dass sie in AVR durchgefallen sind. Maximal 3 Points gibts dafür. Das wäre völlig falsch, lex speciales vor lex generales sag ich nur.
Naja, ich hatte meine DVP so gut präpariert, da konnte nichts schief gehen. Hatte alles drin. Und die Aufsicht war auch am zweiten Tag so geil. Man sollte eben keine Aufsicht aus dem Altenheim rekrutieren. Naja, Dank Kyocera hab ich den schriftlichen Teil easy gepackt. Juhu :-)
LG Tommy
PS. Jetzt noch mündliche Prüfung schaffen und in der Verwaltung eine Gammelstelle abgreifen. Dann ist alles wunderbar :-) Hab nämlich nicht wirklich Lust wie ein Tier zu schuften !!!!
Macht euch doch nicht verrückt. Verwaltungsrecht war von allen Klausuren nun wirklich die beste. Macht euch lieber Sorgen um die Finanzklausur, die war riesen Müll.
Anhörung war nicht entbehrlich!!!
Oh oh oh, manche von euch wissen auch einfach nicht, oder? Was habt ihr die ganzen drei Jahre eigentlich gelernt???
Wie ich mich aufregen könnte, dass ich Gefahr nicht geprüft habe...
Was hat denn das mit 11 nds sog zu tun?! Gefahr stand in dem 13 NWaldLg drin , also als Tatbestandsmerkmal. Spicken und dann auch noch einen auf klug tun. Stark!!!
Habe auch keine Gefahr geprüft! Kann man denn die Gefahr aus dem
SOG anwenden wenn es ein Spezialgesetz (nwaldlg) gibt?
Also wir haben kurz vorher gelernt, dass wir die Definition ausm sog nehmen sollen aber ohne öffentliche Sicherheit sondern dann individuell wofür die Gefahr bestehen muss.