Abschlussprüfung 2018

Was kommt denn jetzt dran am Dienstag? Staatsrecht oder Privatrecht ?

(27.05.2018, 16:19)Gast schrieb:  Was kommt denn jetzt dran am Dienstag? Staatsrecht oder Privatrecht ?

Du bist ein Otto

viel Erfolg :-)

Viel Glück hier allen !

Staatsrecht !!

Na das war ja mal easy going heute ?
Weiß jemand was in AVR dran kommt?

Easy going?? Ich fand die Prüfungen heute vollkommen fürn arsch.

Finanzen war die Hölle pur!!!

Stimmt, was soll das mit dem ÖFi 1 aus der Zwischenprüfung? Richtig unnötig.

Hat jemand eine Ahnung, was in Arbeitsrecht jetzt richtig war.
In unserem Kurs herrscht Uneinigkeit ..
Hauptsächlich bei Aufgabe 1 (Probezeit).

Der TVöD war zwar nicht über das TVG anwendbar, jedoch über Paragraf 2 des Arbeitsvertrages. Somit stellen die 12 Monate ein gesetzliches Verbot darf und an Stelle der 12 Monate treten die 6 Monate nach Paragraf 2 Abs.4 TVöD.
War bisschen blöd formuliert mit dem Bearbeitungshinweis. Ich glaube demnach, dass viele gedacht haben, dass der TVöD gar nicht anwendbar sei.

Der war auch nicht anwendbar weil er nicht in der Gewerkschaft war und dadurch können trotz Des Paragraphen 2 des av auch andere Dinge vereinbart werden. Somit kein Verstoß gegen Ein Gesetz.

Die Vereinbarung im AV hat nur deklaratorischen Charakter. Der TVöD hat also keine Anwendung gefunden.

Man musste über 622 Absatz 2 BGB gehen. Demnach ist die Höchstprobezeit 6 Monate und somit war die Regelung im AV nichtig und nicht wirksam.

Gilt nicht unmittelbar und zwingend. Deshalb sind 12 Monate okay.
Hab das aber leider falsch in der Prüfung.

Das TVÖD war auch über das TVG anwendbar. Der Mitarbeiter muss nicht zwingend Mitglied der Gewerkschaft sein, damit der TVÖD für ihn anwendbar ist.
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