28.05.2018, 15:55
Weiß jemand wie das abläuft, wenn man durchfällt? Man muss ja den 3. Block BBS nochmal machen und dann muss man ja nach Hannover oder so? Hat man dann auch noch einen Abschlusslehrgang ?
(28.05.2018, 14:52)Gast schrieb: Es ist so, hat unser Dozent erklärt: Der TVÖD ist zwar grds. über die Bezugnahmeklausel anwendbar, aber der TVÖD alleine stellt kein Gesetz dar. Dies tut er nur wenn er nach TVG Anwendung findet. Somit 12 Monate okay.
(28.05.2018, 16:52)Gast schrieb:(28.05.2018, 14:52)Gast schrieb: Es ist so, hat unser Dozent erklärt: Der TVÖD ist zwar grds. über die Bezugnahmeklausel anwendbar, aber der TVÖD alleine stellt kein Gesetz dar. Dies tut er nur wenn er nach TVG Anwendung findet. Somit 12 Monate okay.
Lieber Gast,
wenn sich die Geltung des Tarifvertrages nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbingung ergibt (durch TVG), können AG und AN dennoch die Anwendung des Tarifvertrages einzerlarbeitsvertraglich vereinbaren. Die ist der Fall, wenn das im AV steht.
Somit findet der TVöD Anwendung. Hoffe konnte dir dabei weiterhelfen
(28.05.2018, 16:53)Gast schrieb:(28.05.2018, 16:52)Gast schrieb:(28.05.2018, 14:52)Gast schrieb: Es ist so, hat unser Dozent erklärt: Der TVÖD ist zwar grds. über die Bezugnahmeklausel anwendbar, aber der TVÖD alleine stellt kein Gesetz dar. Dies tut er nur wenn er nach TVG Anwendung findet. Somit 12 Monate okay.
Lieber Gast,
wenn sich die Geltung des Tarifvertrages nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbingung ergibt (durch TVG), können AG und AN dennoch die Anwendung des Tarifvertrages einzerlarbeitsvertraglich vereinbaren. Die ist der Fall, wenn das im AV steht.
Somit findet der TVöD Anwendung. Hoffe konnte dir dabei weiterhelfen
So und nicht anders.
(28.05.2018, 16:52)Gast schrieb:(28.05.2018, 14:52)Die Frage ist doch, ob der TVöD wie ein Gesetz gilt?Und nicht ob der TVöD Anwendung findet. schrieb: Es ist so, hat unser Dozent erklärt: Der TVÖD ist zwar grds. über die Bezugnahmeklausel anwendbar, aber der TVÖD alleine stellt kein Gesetz dar. Dies tut er nur wenn er nach TVG Anwendung findet. Somit 12 Monate okay.
Lieber Gast,
wenn sich die Geltung des Tarifvertrages nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbingung ergibt (durch TVG), können AG und AN dennoch die Anwendung des Tarifvertrages einzerlarbeitsvertraglich vereinbaren. Die ist der Fall, wenn das im AV steht.
Somit findet der TVöD Anwendung. Hoffe konnte dir dabei weiterhelfen
(28.05.2018, 17:12)Gast schrieb:(28.05.2018, 16:53)Gast schrieb:(28.05.2018, 16:52)Gast schrieb:(28.05.2018, 14:52)Gast schrieb: Es ist so, hat unser Dozent erklärt: Der TVÖD ist zwar grds. über die Bezugnahmeklausel anwendbar, aber der TVÖD alleine stellt kein Gesetz dar. Dies tut er nur wenn er nach TVG Anwendung findet. Somit 12 Monate okay.
Lieber Gast,
wenn sich die Geltung des Tarifvertrages nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbingung ergibt (durch TVG), können AG und AN dennoch die Anwendung des Tarifvertrages einzerlarbeitsvertraglich vereinbaren. Die ist der Fall, wenn das im AV steht.
Somit findet der TVöD Anwendung. Hoffe konnte dir dabei weiterhelfen
So und nicht anders.
Ich zitiere aus dem Arbeitsrecht Buch Auflage 6 Birkholz und Pinski
Ist eine Arbeitvertragspartei nicht tarifgebunden, können Tarifverträge oder Teile von Tairfverträgen durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen werden. Im öffentlichen Dienst sehen formularmäßige Verträge regelmäßig diese sogenannte Bezugnahmeklausel vor. Diese hat den Vorteil für den Arbeitgeber, dass die Arbeitbedingungen in einer Verwaltung vereinheitlicht werden. Er setz damit auch keine Anreize zum Beitritt in die Gewerkschaft. Die Bezugsnahmeklausel entfaltet für den TVöD allerdings nicht die Wirkung als Gesetz im materiellen Sinne von § 4 Abs. 1 TVG. Trotz Bezugnahmeklausel können im Arbeitvertrag zusätzliche vom Tarifvertrag abweichende Regelungen unwirksam werden.
Beispielsweise kann der Arbeitgeber arbeitsvertraglich die Anwendung des TVöD mit der Einschränkung lediglich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen nach dem BurlG zu gewähren, vereinbaren.
War hier in dem "klaren" Bearbeitungshinweis das der Herr nicht in einer Gewerkschaft ist und der § 4 TVG keine Anwendung findet.