09.02.2015, 08:36
Liebe Kolleginnen/Kollegen,
wie sicherlich allen bekannt, ist Mobbing derzeit ein großes Thema. Wir befürchten in dem Zusammenhang ein Horrorszenario. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass es einmal zu Rückgruppierungen kam, jedoch, so vermuten wir, feilt man daran herum. Allerdings nur im Tarifbereich! Meine Frage nun, geht das rechtlich überhaupt? Wenn jemand z. B. bereits über 10 Jahre in EG9 eingruppiert ist und noch vom alten BAT entsprechend übergeleitet wurde, kann es doch unmöglich sein, solchen Kolleginnen/Kollegen einfach EG 5 od. 6 überzubraten, oder? Gruß: Shakes-Bier
wie sicherlich allen bekannt, ist Mobbing derzeit ein großes Thema. Wir befürchten in dem Zusammenhang ein Horrorszenario. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass es einmal zu Rückgruppierungen kam, jedoch, so vermuten wir, feilt man daran herum. Allerdings nur im Tarifbereich! Meine Frage nun, geht das rechtlich überhaupt? Wenn jemand z. B. bereits über 10 Jahre in EG9 eingruppiert ist und noch vom alten BAT entsprechend übergeleitet wurde, kann es doch unmöglich sein, solchen Kolleginnen/Kollegen einfach EG 5 od. 6 überzubraten, oder? Gruß: Shakes-Bier