Änderung der Eingruppierung
#1

Liebe Kolleginnen/Kollegen,
wie sicherlich allen bekannt, ist Mobbing derzeit ein großes Thema. Wir befürchten in dem Zusammenhang ein Horrorszenario. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass es einmal zu Rückgruppierungen kam, jedoch, so vermuten wir, feilt man daran herum. Allerdings nur im Tarifbereich! Meine Frage nun, geht das rechtlich überhaupt? Wenn jemand z. B. bereits über 10 Jahre in EG9 eingruppiert ist und noch vom alten BAT entsprechend übergeleitet wurde, kann es doch unmöglich sein, solchen Kolleginnen/Kollegen einfach EG 5 od. 6 überzubraten, oder? Gruß: Shakes-Bier
Zitieren
#2

Geht m.E. nur über eine Änderungskündigung.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Änderung der Entgeltgruppe
- Krankengeldzuschuss bei Änderung der Arbeitszeit
- (Schriftliche?) Änderung des Vertrages

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers