Krankheit während des Urlaubs im öffentlichen Dienst

Erkranken Beschäftigte während ihres Urlaubs, stellt sich häufig die Frage: Verfallen die Urlaubstage oder werden sie gutgeschrieben?

Grundsätzlich gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte: Wird eine Erkrankung ärztlich nachgewiesen, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Für Tarifbeschäftigte ergibt sich dies aus dem Urlaubsrecht im TVöD in Verbindung mit § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für Beamte gelten entsprechende Regelungen in den Urlaubsverordnungen der Länder.

Rechtsgrundlage: § 9 Bundesurlaubsgesetz

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Diese Regel gilt auch im öffentlichen Dienst. Der Urlaub wird für die entsprechenden Tage also wieder gutgeschrieben.

Voraussetzungen: Wann wird der Urlaub gutgeschrieben?

Damit Krankheitstage während des Urlaubs berücksichtigt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Liegt kein Attest vor, gelten die Tage grundsätzlich weiterhin als Urlaub.

Typische Praxisfälle

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Situationen auf:

Krankmeldung im Urlaub – was ist zu beachten?

Auch während des Urlaubs gelten grundsätzlich die Pflichten zur Krankmeldung.

Urlaub und Krankheit im Zusammenhang mit Resturlaub

Kann Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, gelten besondere Regeln für die Übertragung.

Details dazu finden Sie hier: Resturlaub im öffentlichen Dienst.

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bleiben Urlaubsansprüche nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel bis zu 15 Monate bestehen.

Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Beamten

Die Grundprinzipien sind ähnlich, es bestehen aber Unterschiede im Detail:

FAQ: Krankheit im Urlaub

Muss ich mich im Urlaub krankmelden?

Ja. Auch im Urlaub besteht die Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber oder Dienstherrn zu melden.

Reicht eine einfache Mitteilung aus?

Nein. Damit Urlaubstage gutgeschrieben werden, ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich.

Was passiert bei Krankheit im Ausland?

Auch im Ausland gilt die Attestpflicht. Je nach Arbeitgeber können zusätzliche Nachweise verlangt werden.

Kann der Arbeitgeber die Gutschrift ablehnen?

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, dürfen die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden.

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