Rechtsanwalt Arbeitsrecht öffentlicher Dienst

Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer, so dass für diese das Arbeitsrecht Anwendung findet. Der Begriff Tarifbeschäftigte umfasst die Mitarbeiter, die früher Angestellte und Arbeiter genannt wurden.

Neben den arbeitsrechtlichen Gesetzen (z.B. BGB) sind das kollektive Arbeitsrecht (Tarifverträge/Tarifrecht) und das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag) relevant.

Viele Fragen des Arbeitsrechts können im Forum für Arbeitnehmer und mit Hilfe des Personalrats geklärt werden.

Falls es jedoch zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlenswert. Häufig kommt es bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst in folgenden Bereichen zu Rechtsstreitigkeiten und Klagen:
- Abmahnung
- Befristeter Arbeitsvertrag / Entfristung
- Bereitschaftsdienste
- Eingruppierung
- Einstellung, Konkurrentenklage
- Kündigung / Kündigungsschutz
- Leistungsentgelt
- Stufenzuordnung
- Tarifvertragliche Vergütungsbestandteile
- Überlastung
- Überstunden, Überstundenvergütung
- Umgruppierung
- Urlaub
- Zulagen

Rechtsanwaltssuche:
Grundsätzlich kommt jeder zugelassene Rechtsanwalt in Betracht. Im Arbeitsrecht sollte jedoch ein qualifizierter Fachanwalt beauftragt werden. Ferner sind spezifische Erfahrungen mit Verfahren im Öffentlichen Dienst vorteilhaft.



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