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Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es irgendwelche Hinweise, Empfehlungen oder Vorschriften hinsichtlich der Belegung von Büros bzw. Vergabe von Einzelbüros im öffentlichen Dienst gibt.
Hintergrund ist, dass ich in einem Büro mit 1 weiteren Kollegen sitze und mich nur sehr schlecht konzentrieren kann, da bei ihm häufig Bürger vorsprechen und er viele Telefongespräche führen muss. Ich bin Beschäftigte EG 12 und muss rechtlich komplizierte Gutachten und Bescheide erstellen. Ich bin sicher, dass sich der "Dauerlärm" negativ auf meine Leistungen niederschlägt. Daher werde ich sicherlich auch einen schlechte Leistungsbewertung erhalten...
Gruß
Katarina
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Hallo zusammen,
wir sind eine kleine Instituation (3 Mitarbeiter!), welche nach Tvöd zahlt.
Einen der Mitarbeiter würde ich gerne vorzeitig in eine andere Stufe bringen. Seine Leistung ist - aus meiner subjektiven Sicht - überdurchschnittlich hoch.
Leider habe ich bisher keine Erfahrungen, wie man nun "objektiv" eine überdurchschnittlich hohe Leistung darstellt.
Gibt es hier einschlägige und / oder bewährte Instrumente?
Zudem frage ich mich, vor wem ich die hohe Leistung als Arbeitgeber letztlich überhaupt darlegen muss. Kann ich nicht als Arbeitgeber handeln wie ich möchte?
Danke und Grüße
Quote
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Hallo,
ich bin 2014 befristet für 2 Jahre eingestellt worden in E2 Stufe 2 und nach 1 Jahr in Stufe 3 gekommen. Bin jetzt unbefristet.
Wisst ihr wann meine nächste Stufen Steigung sein müsste? Blicke nicht ganz durch bei der Tabelle...
vielen Dank
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Hallo
ich möchte als Bauhofmitarbeiter in meiner Gemeinde anfangen.
Bin 49 Jahre, habe eine Menge Erfahrung
Welche EG würde ich da bekommen?
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Hallo
Wer kann mir helfen?
Ich bin in BAT Va seit 1979 . Als der neue Tarif TVÖD kam 2005 wurden wir nicht in TVÖD übergeleitet. Wir haben keinen Tarif. Wir sind an den BAT und ab 2005 an den TVÖD angelehnt. Seit 2005 gab es für uns alle keine Lohnerhöhung mehr.
Die neuen Mitarbeiter wurden nach TVÖD bezahlt. Haben somit weniger verdient als wir, die nach BAT weiter bezahlt werden.
Jetzt hat der Vorstand gewechselt und wollte mit dem Betriebsrat eine gerechte, für gleiche Bezahlung. Bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat will die Geschäftsführung nur für die Pflegekräfte die Bezahlung nach TVÖD- Anlehnung 2015 gewähren. Allen anderen Mitarbeitern, die in der Verwaltung, Hausmeisterei, IT und Hauswirtschaft keine Erhöhung geben. Die Geschäftsleitung sagt: diese Mitarbeiter haben immer schon, seit 2005 viel mehr als die neuen, die nach der Anlehnung TVÖD 2005 bezahlt wurden, verdient.
Der Betriebsrat möchte für alle Mitarbeiter, wie schon am Anfang der Verhandlungen gefordert, für alle eine gerechte und übersichtliche Bezahlung. Nur eine Erhöhung für die Pflege, ist der Betriebsrat nicht einverstanden. Durch ernormen und drohenden Druck durch die Geschäftsführung auf dem Betriebsrat, wird seit 8 Monaten verhandelt. Die Geschäftsführung will auf keinen Fall die Mitarbeiter mit den alten BAT Veträgen in TVÖD überleiten. Die Geschäftsführung will nicht mehr an der Anlehnung des TVÖD festhalten und behauptet immer wieder, wir hatten hier keine Vereinbarung über die Bezahlung an die Anlehnung des BAT und spätte TVÖD. Alle Mitarbeiter wurde seit Beginn des Hauses (1977) nach Anlehnung des BAT gezahlt. Die neue Geschäftsführung, leitet seit 2014 (nach zweijährigem Studium in Richtung Management, auf Kosten der Firma) die Firma. Seit 10.2016 wurde neue Vorstand gewählt. Da kam ein Mitglied, der gleichzeitig Lebensgefährte der Geschäftsführung ist. Die beiden Personen üben ernormen Druck auf den Betriebsrat und wollen nicht den Mitarbeitern der Verwaltung, Hausmeisterei, IT und Hauswirtschaft - das sind die meisten Mitarbeiter mit den alten BAT Veträgen- an den TVÖD 2015, wie die Mitarbeiter der Pflege mitnehmen. Der neue Tarif würde den Mitarbeitern der alten BAT Verträge für die weiteren 10 Jahre keine Erhöhung geben. Ist das richtig ? Ist das hier betriebliche Übung nach 40 Jahren? Müssen die alten BAT Verträgen übergeleitet werden nach TVÖD?
Weiß das jemand ?
Danke jetzt schon für eine Antwort. Würde mich sehr freuen, wenn jemand dazu etwas sagen kann.
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Liebe Forenmitglieder,
aufgrund mehrjähriger persönlicher Erfahrungen mit Mobbing, Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die Zufriedenheit am Arbeitsplatz sowie gemischten Erfahrungen
mit der Mitarbeiterführung im Öffentlichen Dienst möchte ich auf eine aktuelle Studie zu diesem Thema hinweisen!
Folgend der Link zu der Studie:
Umfrage Mobbing und Mitarbeiterführung usw. im ÖD - zur Teilnahme hier klicken
Die Teilnahme ist anonym möglich und hilft dabei etwas an diesen Missständen zu ändern, indem Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst eine Stimme bekommen.
Ich bitte um Eure Mitwirkung!
Vielen Dank!
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Guten Tag,
ich bin zur Zeit nach § 29 mit Verzicht auf das Entgelt freigestellt.
Meine Frau wurde stationär aufgenommen um operiert zu werden.
Da wir zu Hause Kinder zwischen 0-6 haben wurde ich freigestellt.
Das Entgelt zahlt in dem Fall ja die Krankenkasse.
Jetzt wurde nach einem 3-tägigen stationären Aufenthalt meine Frau entlassen und die OP verschoben. Ich bin weiterhin freigestellt, laut dem Personal in der Verwaltung hat mein Antrag weiterhin bestand.
Gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen, da ich für die Zeit der Freistellung ja kein Entgelt erhalte.
Grüße und Danke
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Wer kann mir helfen?
Ich arbeite seit 15 Jahren beim ÖD im IT-Bereich. Damals wurde ich mit BAT 5b eingestellt und übergeleitet zum TVÖD E9 Stufe 2.
Seit damals hat sich vieles im IT-Bereich getan und meine Stelle entspricht nicht mehr den Tätigkeiten, die ich vor 15 Jahren gemacht habe. Durch eine eigen erstellte Stellenbeschreibung habe ich eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und unterschrieben, doch von der Hauptverwaltung abgelehnt. Begründung wäre kein Hochschulabschluss und Tätigkeiten für E10 wären nicht gegeben.
Blöderweise haben die IT-ler in der Hauptverwaltung alle kein Studium, aber die gleiche Tätigkeiten und sind mit der E10 besoldet.
Ich kann mir vorstellen, dass in meiner Stellenbeschreibung notwendige Schlagwörter gefehlt haben. Ausserdem hat die Hauptverwaltung geschrieben, E10 gebe es nur mit Studium UND gehobener Tätigkeit. Nur die gehobene Tätigkeit würde nicht ausreichen.
Dies glaube ich aber nicht und überlege meinen Rechtsschutz einzuschalten.
Hat irgendjemand Tipps für mich oder hat jemand diesen steinigen Weg der Höhergruppierung im ÖD schon hinter sich?
Grüße
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Hallo
Ich bin PR in einer Kommune mit 400 Beschäftigten
Im Rathaus gibt es eine klare Pausenregelung, wie es das Gesetz vorsieht 30 Minuten Mindestpause und wer will länger, es gibt ein Gleitzeitkonto.
Problematisch ist es in den Außenstellen, da werden nach Willkür der Leiter wesentlich längere Pausen praktiziert. An einer Schule etwa muss der Hausmeister 2 Stunden Pause machen, um die Arbeitszeit nach hinten zu strecken. Es gibt nur für das Rathaus eine Dienstvereinbarung.
Ist es möglich die 30 Minuten Regelung durchzusetzen, weil Pausen eigentlich der Erholung dienen und nicht Dienste teilen sollen, muss der AG eine Dienstvereinbarung eingehen diesbezüglich, oder gibt es andere Möglichkeiten?
Problem 2, eine Beschäftigte möchte bald Teilzeit arbeiten pro Tag genau 6 Stunden, ich gehe davon aus, durchgehend und eine Pause muss nicht genommen werden?
Danke
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Hallo,
ich habe eine Stelle im öff. Dienst (kommunaler Arbeitgeber) in Aussicht, ausgeschrieben als E12 / A13, die sich für mich finanziell als Angestellte nicht lohnt (in Vollzeit über 1500 Euro netto weniger, als zur Zeit), nur verbeamtet komme ich (die Abzüge der PKV nicht berücksichtigt), nahe an mein derzeitiges sehr gutes Netto-Gehalt.
Die Stelle reizt mich inhaltlich sehr, so dass ich der Aufgabe wegen kein Problem habe, finanziell etwas kürzer zu treten verglichen mit meiner derzeitigen Aufgabe (in Festanstellung).
Nun habe ich schon einiges gelesen über Verbeamtung auf Widerruf / Probe, aber nichts davon passt so 100% zu dem Quereinsteiger-Thema. Und ja, natürlich wäre die Personalabteilung der Ansprechpartner erster Wahl, aber ich möchte mich gerne vorab informieren.
Für Auskünfte wäre ich also sehr dankbar!
VG,
IT'lerin
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Hallo! Ich wurde zum Vorstellungsgespräch zum Regierungspräsidium eingeladen für die Stelle als Sachbearbeiterin in der Abteilung Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration.
Welche Art von Fragen werden mir gestellt? Auf was sollte ich achten und vermeiden während dem Gespräch?
Gibt es eventuell einige von euch, die im Regierungspräsidium arbeiten?
Es wäre nett wenn ihr mir von euren Erfahrungen mitteilt, das würde mir helfen vor meiner Aufregung.
Danke im Voraus!
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Hallo,
ich habe mal eine Frage an Kollegen, die auch 5 Tage die Woche auf einer Kehrmaschine (z.B. MFH) sitzen.
Wie seid ihr eingruppiert?
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Loanboox ist die unabhängige Geld- und Kapitalmarkt-Plattform für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und institutionelle Kapitalgeber und Banken.
Die Finanzierung über Loanboox ist im Gegensatz zum konventionellen Geschäft einfacher, transparenter, günstiger und sicherer. Davon profitieren Kreditnehmer und Kapitalgeber gleichermaßen.
Lernen Sie Frau Baumann und Herrn Müller kennen:
Dank Loanboox verringert sich der Aufwand für Kommunen, einen passenden Kapitalgeber zu finden, um ein Vielfaches.
Alle nötigen Informationen stehen jederzeit an einem Ort bereit. Die Kosten für Finanzierungsabschlüsse werden stark reduziert. Es wird volle Transparenz gewährleistet, während Loanboox natürlich die Datenschutzrichtlinien einhält.
Mehr Informationen auf http://www.loanboox.de/
Hallo,
ich habe eine Frage zur Ermittlung der Eingruppierung als Angestellte, öffentliche Verwaltung, in der Finanzbuchhaltung/Kämmerei.
Kann mir jemand sagen, wie ich als Sachbearbeiterin in der Finanzbuchhaltung einer Kommune eingruppiert werde?
Ich habe eine Berufsausbildung als Steuerfachgehilfin sowie eine Weiterbildung zur Steuerfachwirtin abgeschlossen.
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Hallo,
wo gibt es die Möglichkeit sich neben dem Vollzeitjob zum Abwassertechniker fortzubilden? Ich komme aus Ostwestfalen und bin seit 17 Jahren Ver-Entsorger und möchte mich gern zum Techniker fortbilden, neben dem Job.
Danke für Ihre Hilfe
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