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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 11:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

wie sieht es aus, wenn man zum 15.6. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wird. Kriegt man den Inflationsausgleich auch?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 11:27, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich habe eine Frage bezüglich der Auszahlung, wird die Inflationsprämie Ende Mai gezahlt?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 10:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Bin Pensionär BEV und geringfügig beschäftigt bei DB AG (450€). Erhalte ich auch einen Inflationsausgleich?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 10:19, Forum: TV-V, Antworten (1)

Guten Morgen,
ich bin im TVV beschäftigt und möchte wissen, ob die angekündigte Prämie (3000 Euro Inflationsausgleich) auch an Beschäftigte des TVV ausgezahlt werden, da ich immer nur vom TVöD in diesem Zusammenhang lese. Danke im Voraus
Viele Grüsse
Robin

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 09:10, Forum: TVöD, Antworten (4)

Gurten Tag zusammen,

hier einmal der ganze Paragraph.

§ 9 Bereitschaftszeiten
(1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:
a) Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).
b) Sie werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.
c) Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten.
d) Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
3Ferner ist Voraussetzung, dass eine nicht nur vorübergehend angelegte Organisationsmaßnahme besteht, bei der regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten anfallen.
(2) 1Im Bereich der VKA bedarf die Anwendung des Absatzes 1 im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung. 2§ 6 Abs. 9 gilt entsprechend. 3Im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterliegt die Anwendung dieser Vorschrift der Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
(3) Im Bereich des Bundes gilt Absatz 1 für Beschäftigte im Sinne des Satzes 2, wenn betrieblich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unter Einschluss der Bereitschaftszeiten für diese Beschäftigtengruppen festgelegt werden.
Protokollerklärung zu § 9:
Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.


Hier jetzt die Frage dazu:

Laut der Protokollerklärung §9.....Wenn jetzt Schichtdienst besteht z.b Schulhausmeister....dürfen hier dann überhaupt Bereitschaftszeiten geleistet werden?

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 08:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ist Sonntagsarbeit an Musikschulen zulässig?
Wenn ja, wie hoch ist der Zuschlag bei vereinsgetragenen Musikschulen wo Kommunen sich nur an der Finanzierung beteiligen?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 08:08, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo bin in der Probezeit, im TVV beschäftigt. Habe ich Anspruch auf die Prämie? 


Grüße Smile

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 06:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo, ich bin seit längerer Zeit krankgeschrieben. Erhalte ich die Inflationsprämie im öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2023, 00:59, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ich bin seit 3 Jahren Schulhausmeister. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung. Da ich jetzt innerhalb der Stadt zu einer anderen Hausmeisterstelle wechsel und verschiedenste öffentliche Gebäude betreue, wurde mir gesagt, das die Entgeltgruppe dann niedriger ausfällt, weil ich kein Schulhausmeister mehr bin. Laut Tabelle zählt hier der Hausmeister genauso dazu. Arbeitsmäßig ändert sich ja auch nichts. Ist das richtig so?

Land Brandenburg

Herzlichen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 22:48, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hallo und Guten Tag, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
Ich bin 53 und möchte nach 25 Jahren als Grafikerin den Beruf wechseln. 
Eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten könnte etwas für mich sein; in Berlin (wo ich wohne) bieten sich mit der Ausbildung viele interessante Arbeits- Möglichkeiten. 
Aber: Ist es realistisch, mit Mitte 50 im öffentlichen Dienst eine Stelle zu finden?

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 22:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Ich bin seit 17, Februar 2023  im Krankenstand und erhalte seit 24, März Krankengeld. Habe ich Anspruch auf Zahlung des  Inflationsausgleichsgeldes bzw. den monatlichen Zahlungen von 220 € ? Werde aber noch länger krankheitsbedingt ausfallen. Bin seit 1990 im öffentlichen Dienst ohne Pause bzw. beim aktuellen Arbeitgeber seit über 11  Jahren.

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 21:23, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, Antworten (1)

Guten Tag,

ich möchte gerne wissen, was man als Quereinsteiger bei den Stadtwerken mit 18 jähriger Berufserfahrung im Umgang mit Kunden verdienen kann?

MFG

Stefan

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 18:15, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo! 
Ich bin aktuell BaP, möchte aber das BuLa wechseln. In BuLa A gibt es eine freie Planstelle für meine Laufbahn. Wenn ich nun kündige und in A die Stelle annehmen (Ernennung in A vorausgesetzt), werde ich dort ja mind. 5 Jahre im öffentlichen Dienst verbleiben. 
BuLa B will nun die Anwärtersonderzuschläge zurückfordern, obwohl es ja die gleiche Laufbahn ist. 
Der Auszug aus dem Gesetz lautet wie folgt:

(1) Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, kann die für das Besoldungsrecht zuständige Behörde oder die von ihr bestimmte Stelle Anwärtersonderzuschläge gewähren. Sie sollen 70 vom Hundert des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen; sie dürfen höchstens 100 vom Hundert des Anwärtergrundbetrags betragen.

(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter
1.nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2.nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt, für die sie oder er die Befähigung erworben hat, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung endet, in derselben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 29) für mindestens die gleiche Zeit eintritt.
(3) Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die die Beamtin, der Beamte, die frühere Beamtin oder der frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel. § 16 bleibt unberührt.


Ich verstehe das also so, dass ich bei gleicher Laufbahn im öffentlichen Dienst, nichts zurück zahlen muss. 
Hat vielleicht irgendjemand damit Erfahrungen gemacht? Die Behörde stellt sich da leider ziemlich quer und legt gerade wo es geht, Steine in den Weg. 

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 17:44, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich beende derzeit meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und habe die Möglichkeit, jetzt bereits einen Arbeitsvertrag TVöD zu unterschreiben. Derzeit warte ich aber noch auch meinen Wunscharbeitsplatz, an dem ich allerdings erst in ca. vier Wochen eine Zusage (oder auch nicht) bekomme. Jetzt meine Frage: Kann ich von einem unterzeichneten Vertrag TVöD zurücktreten, wenn dieser erst am 01.08.23 beginnt oder was muss ich dabei beachten? Danke schon im Voraus für die Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2023, 15:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Bekomme ich das auch, wenn ich langzeitkrank bin wegen einer Krebserkrankung?

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