Anwärtersonderzuschläge zurückzahlen - Gleiche Laufbahn, anderes BuLa
#1

Hallo! 
Ich bin aktuell BaP, möchte aber das BuLa wechseln. In BuLa A gibt es eine freie Planstelle für meine Laufbahn. Wenn ich nun kündige und in A die Stelle annehmen (Ernennung in A vorausgesetzt), werde ich dort ja mind. 5 Jahre im öffentlichen Dienst verbleiben. 
BuLa B will nun die Anwärtersonderzuschläge zurückfordern, obwohl es ja die gleiche Laufbahn ist. 
Der Auszug aus dem Gesetz lautet wie folgt:

(1) Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, kann die für das Besoldungsrecht zuständige Behörde oder die von ihr bestimmte Stelle Anwärtersonderzuschläge gewähren. Sie sollen 70 vom Hundert des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen; sie dürfen höchstens 100 vom Hundert des Anwärtergrundbetrags betragen.

(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter
1.nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2.nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt, für die sie oder er die Befähigung erworben hat, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung endet, in derselben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 29) für mindestens die gleiche Zeit eintritt.
(3) Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die die Beamtin, der Beamte, die frühere Beamtin oder der frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel. § 16 bleibt unberührt.


Ich verstehe das also so, dass ich bei gleicher Laufbahn im öffentlichen Dienst, nichts zurück zahlen muss. 
Hat vielleicht irgendjemand damit Erfahrungen gemacht? Die Behörde stellt sich da leider ziemlich quer und legt gerade wo es geht, Steine in den Weg. 

Danke!
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#2

Wie kommen Sie darauf, dass die von Ihnen zitierte Regelung (Absatz 3) bei einem Wechsel des Bundeslandes gilt?!
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