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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 16:35, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Arbeite seit 13 Jahre in der Altenpflege, hab 1.6 2023 keine Inflationsprämie erhalten, weil ich keinen TVöD Vertrag hatte. Wann bekommen wir, die nicht zu TVöD Vertrag gehören, eine Inflationsprämie?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 15:59, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Wieviel Urlaubstage mehr erhalte ich bei 50% Behinderung/Ausweis?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 15:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, bin seit Mitte Februar im Krankengeld. Leider hat mein Arbeitgeber mir die Prämie nicht gezahlt. Ist dies richtig?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 13:41, Forum: TV-L, Antworten (1)

Mein Inflationsausgleich wurde mit dem Juni Gehalt noch nicht ausbezahlt. Vollzeit, unbefristet seit 5 Jahren. Land Tarif E 9a. Woran kann dies liegen?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 13:04, Forum: Beamte, Antworten (2)

Ist es möglich, dass die urlaubsbedingt abwesende, erstmals in ein Beamtenverhältnis zu berufende Person eine Vollmacht erteilt, so dass die Vollmachtnehmerin die Ernennungsurkunde entgegennimmt und den Erhalt quittiert?

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Geschrieben von: Giorgio, 03.07.2023, 12:16, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Guten Tag,

im Juni konnte sich eine ganze Menge Menschen auf den Inflationsausgleich freuen. Ich arbeite in einer Einrichtung der Altenpflege, die einen am TVöD angelehnt ist. Weil der Inflationsausgleich aber formal wohl ein anderer Tarifvertrag ist (TV-Inflationsausgleich), kommt er, so unser Verband, nicht für uns in Frage. Alle Beschäftigten in unserer Einrichtung haben also nichts vom Ausgleich gehabt und werden auch von den weiteren Zahlungen nichts haben. Da geht eine Menge an denen vorbei, die es wirklich dringend brauchen, den Pflegenden. So kann sich das der Gesetzgeber doch nicht gedacht haben. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld aus dem TV-Inflationsausgleich dennoch zu bekommen? Ich frage hier, weil unsere Einrichtung keine Mitarbeitervertretung hat.

mit freundlichen Grüßen,

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 12:00, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich habe von Oktober 2022- bis Mai 2023 als studentische Aushilfskraft in einem TVöD Vertrag gearbeitet. Ich habe 12 Stunden die Woche gearbeitet. Habe ich anteilig Anspruch auf einen Inflationsausgleich? Vielen Dank !

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 10:59, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

habe den Inflationsausgleich (TVÖD Kommune) nicht ausgezahlt bekommen. War bis 06.05.23 in Elternzeit und habe ab 07.05.23 wieder gearbeitet. Ist das rechtens? Zählt das Arbeitsverhältnis am 1.5. dann nicht als aktiv?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 10:37, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Sachverhalt:
Nach Ablauf der laufbahnrechtlichen nicht mehr verlängerbaren Probezeit wurde die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausgesprochen.
Die Gründe wurden ausschließlich auf die fehlende gesundheitliche Eignung gestützt. Keine Feststellung zur fachlichen Befähigung. Ein Widerspruchsverfahren ist noch anhängig.
Eine dienstliche Beurteilung zum Ende der Probezeit wurde nicht erstellt.
Während der Probezeit wurden keine Unterrichtsbesuche gemacht. 
Das Ende der laufbahnrechtl. Probezeit liegt mehr als 11 Monate zurück, das Ende der statusrechtlichen Probezeit mehr als 9 Monate. Grundsätzlich ist die fachliche Befähigung für eine Lebenszeitverbeamtung durch eine dienstliche Beurteilung zum Ende der Probezeit festzustellen, ohne dass hierfür eine Frist benannt wird. Eine dienstliche Beurteilung kann daher auch noch nach Ablauf der Probezeit erstellt werden, allerdings fußend auf den zu beurteilenden Leistungen während der Probezeit.
Andererseits besteht aber auch für den Dienstherrn eine (Fürsorge)Pflicht dahingehend, den zeitlichen Rahmen nicht ohne Gebühr auszudehnen. 
M.W.n. liegt dieser von der Kommentierung  und von verschiedenen VG anerkannte Zeitraum bei 6 Monaten. 
FRAGE:
Sollte -wie im vorl. Fall- die fehlende dienstliche Beurteilung auch nach Ablauf von 6 Monaten nicht vorliegen, lässt sich dann aus der fehlenden negativen Feststellung zur fachlichen Befähigung konkludent im Umkehrschluss eine positive Feststellung ableiten?
Sofern das Widerspruchsverfahren erfolgreich sein sollte, wäre die Beantwortung dieser Frage von erheblichem Belang.

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 09:55, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

wie wird ein Meister mit rein theoretischer Lehrtätigkeit an einer BBS eingestuft?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 09:39, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Guten Morgen,
ab 01.02.2023 möchte ich von meiner Grundschule in Billstedt nach Niedersachten (Kreis Verden) nach Achim wechseln. Ich habe auch die Befähigung an einer Stadtteilschule zu arbeiten. 
Ein Tausch mit Bremen wäre eventuell auch in Ordnung. Hier habe ich mein Referendariat gemacht. 
Bitte melden bei: 
Marlousnews@gmail.com

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 09:39, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Hallo eine Frage in die Runde.
Ich wurde als Polizeibeamter in vorzeitigen Ruhestand versetzt (keine Polizeidienstfähigkeit mehr, aber volle Verwaltungsdienstfähigkeit steht im Gutachten).
Jetzt möchte mich eine Kommune verbeamten.
Weiß jemand, wie ich am Besten vorgehe?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2023, 08:33, Forum: Beamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe eine Nachfrage hinsichtlich der steuerfreien Sonderzahlung ab Januar 2023, welche Landesbeamte erhalten. 
Ich habe auf meiner Bezugsabrechnung festgestellt, dass von dieser monatlichen, steuerfreien Sonderzahlung die Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen wurden. Ich bin davon ausgegangen, dass bei einer steuerfreien Sonderzahlung eben keine Abzüge erfolgen sondern man den tatsächlichen Betrag ausgezahlt bekommt. Kann mir bitte jemand erklären, weshalb die Kirchensteuer und Lohnsteuer dennoch abgezogen wurden und was steuerfrei in diesem Zusammenhang bedeutet?

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2023, 22:57, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe am 01.06 eine neue Stelle außerhalb des TVöD angefangen. Vorher war ich über vier Jahre tätig im TVöD und habe auch im Mai 23 voll gearbeitet. Nach dem, was ich hier im Forum gelesen habe, hätte ich im Juni noch eine Zahlung i.H.v. 1.240 € erhalten müssen. Dies ist aber nicht geschehen.

Daher meine Frage: Gibt es hier Personen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden (Kündigung aus dem TVöD zum 31.05)? Wurde die einmalige Inflationsausgleichszahlung vom vorherigen Arbeitgeber bezahlt?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2023, 22:18, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, mich würde interessieren ob ich Anspruch auf den Inflationsausgleich (Einmalzahlung) habe. War bis 31.05. bei einer Gemeindeverwaltung beschäftigt. Bezahlung TVöD. Ab 01.06. habe ich den Arbeitgeber gewechselt, ebenfalls TVöD. Muss mein alter Arbeitgeber mir die Sonderzahlung noch zahlen? Laut Internet ist der Bezugsmonat (Juni) relevant und da hätte ich wahrscheinlich Pech. Kann mir da einer helfen?
Vielen Dank im Voraus.

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