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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei uns gerade das Problem, dass die Stellenbewertung der GPA (9b) nicht mit den Eingruppierungen auf ihrer Webseite nach 10 einher geht.
Unser Personalamt sieht ihre Beispiele aus ihrer Webseite als nicht maßgebend und/oder bindend an, da es keine entsprechende Auskunftsquelle wie z.B. Gewerkschaft oder der gleichen ist.
Wie können wir hier vorankommen?
Für eine kurze Rückmeldung im Voraus besten Dank.
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Hallo zusammen,
wie ist es denn bei Euch geregelt, gibt es hier Dienstvereinbahrungen, wird gar nicht rückwärts gefahren, oder jeder so wie er es für richtig hält?
Bei uns sagt die Dispo dass der Mensch immer vor der Elektronik geht, und daher das System im Notfall um rückwärts fahren zu können auch deaktiviert werden könnte. Eine genaue Anweisung erfolgt natürlich nicht.
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Ich bin in einem Gästehaus angestellt. Meine Tätigkeiten sind in der Küche und auf den Zimmern. Welche Gruppe steht mir zu als gelernte Hotelfachfrau?
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Zu welcher Entgeltgruppe gehören Küchenservicekräft mit abgeschlossener 2Jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe und mit bestandener IHK-Abschlussprüfung?
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Hallo ich habe eine Frage mir ist aufgefallen, dass bei meiner Verdienstbescheinigung die Erhöhung von April noch nicht mit aufgenommen ist.
Woran kann das liegen?
Bin im TVöD Vka.
Danke für die Rückmeldung
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Hallo und guten Tag in die Runde
Ich habe eine Frage zur Stufenlaufzeit und hoffe, jemand hat mit folgendem Sachverhalt Erfahrung:
Eingestellt wurde in E5 Stufe 1, nach vier Monaten wurde rückwirkend ein Zuschlag auf E6 Stufe 1 gezahlt, bis heute andauernd. Die Bereitschaft, die A1 zu absolvieren wurde erklärt.
Nach einem Jahr erfolgt doch eigentlich der Uebergang in Stufe 2. Hier ist das aber nicht der Fall, im Gegenteil, man will die Stufe 1 dauerhaft beibehalten , auf der Gehaltsabrechnung ist das Erreichen der nächsten Stufe mit "1 99" angegeben.
Ist das so rechtens, nur aufgrund des Zuschlages ?
Und wo könnte man das nachlesen ?
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Nach 8 Jahre beruflichen Erfahrungen, welche Stufe habe ich?
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In welche Entgeltgruppe kann man im TV-L eingestuft werden, wenn die Tätigkeit im Personalwesen erfolgt (Tätigkeiten z.b. Lohn-Gehaltsabrechnung, Reisekosten, Bewerbungsgespräche). Das Eintrittsalter ist 36 Jahre, kaufmännische Ausbildung und Weiterbildung im Personalwesen).
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Was kann ich erwarten bei Quereinstieg mit kaufmännischer Ausbildung?
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Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich bin aktuell in 9a, Stufe 4 eingruppiert und wurde zum 01.05 diesen Jahres auf eine 9b Stelle umgesetzt. Da ich den Angestelltenlehrgang noch nicht absolviert habe, wurde ich nach 8 Bezirkstarifvertrag dazu verpflichtet und erhalte bis zur Beendigung des Lehrgangs eine Zulage. Nun meine Frage, was die Stufenlaufzeit betrifft. Beginnt meine Stufenlaufzeit ab Mai neu, da zu diesem Zeitpunkt mir die Stelle übertragen wurde oder läuft sie weiterhin und ich würde wie geplant im Juni 2026 in die Stufe 5 aufrücken? Ich weiß, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne beginnt, dies ist aber nicht der Fall, da ich den Lehrgang noch nicht habe. Oder greift hier § 14 TVöD?
Vielen Dank
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Hallo,
ich arbeite seit 25 Jahren bei einer Stadtverwaltung als "normale" Verwaltungsfachangestellte als Sachbearbeiterin, bin aber etwas unzufrieden. Ich würde gerne zu einer anderen Stadt oder Gemeinde wechseln.
Aber ich sorge mich um meine Kündigungsfrist, die momentan natürlich sehr lang ist. Wenn bei meinem neuen Arbeitgeber in der Probezeit oder auch danach etwas schief läuft, könnte ich somit gekündigt werden und dann ohne Arbeit dastehen. Das will ich nicht riskieren.
Daher meine Frage: Kann man mit einem neuen Arbeitgeber vor einem Wechsel aushandeln, dass es keine Probezeit gibt und die Kündigungsfrist übernommen wird? Und wenn ja: Ist so etwas im öffentlichen Dienst der Kommunen auch realistisch? Ich habe wie geschrieben nur eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, bin also keine Führungskraft etc.
Danke im voraus.
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Bekomme ich auch für 2 Praktikanten jeweils 70 Euro Brutto?
Oder darf man nur 1 Praktikanten angeben, obwohl es 2 sind?
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Hallo ich habe so eben meine Entgeltabrechnung abgerufen und die Erhöhung ab 01.04.25 wurde bei mir nicht berücksichtigt.
Ruft man dann einfach beim Personalamt an?
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Wie wird man als Assistenz der Geschäftsführung eingestuft? 40 Jahre Berufserfahrung, davon 33 Jahre im Sekretariat.
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Hallo!
Was bedeutet EG1 Stufe 4 TVöD VKA?
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Forum Bürgerfragen:
Ich bin 17 Jahre alt und besuche das städtische Gymnasium. Zur Zeit gehe ich dort in die Stufe 12 und habe vorraussichtlich (falls alles so weiter läuft) 2012 mein Abitur geschafft. - soweit alles erfreulich.
Ich wohne mit meinen Eltern zusammen und habe noch einen Bruder (19), der aber seit einem guten halben Jahr nicht mehr mit uns zusammen wohnt.
Meine Eltern sind beide berufstätig. Mein Bruder macht eine Ausbildung.
Nun zu dem nicht erfreulichen:
Ich wohne zwar mit meinen Eltern zusammen, jedoch ist das Familienleben total zerstört.. - (Daher ist mein Bruder auch so schnell wie möglich ausgezogen.) - Ich rede mit meinen Eltern kaum ein Wort. Mit meinem Vater seit längerer Zeit gar nicht mehr. Meiner Mutter antworte ich lediglich auf die Frage, ob ich was essen möchte. Wir wohnen zwar zusammen, leben aber aneinander vorbei. Die ganze Situation ist nun ca. seit 4 Jahre so verhärtet. Zwischendurch war ich auch ein paar Wochenenden in einer "sozialen Unterkunft", weil meine Eltern und ich so aneinander geraten sind und wir uns sonst buchstäblich die Köpfe eingeschlagen hätten. Sie wollten mich auch mal in eine Kinder-/Jugend-psychatrie einweisen. Klingt für euch jetzt sicher hart, aber ich bin nicht psychisch krank, daher haben die Zuständigen auch die Einweisung abgelehnt. (Weder SVV noch Suizidgefährdet, gute Noten in der Schule, guten Kontakt zu Freunden und anderen Vertrauenspersonen.). Wir hatten auch schon einen Familienberater über einige Monate, was im Endeffekt aber nichts gebracht hat. (NEIN, ich übertreibe bei meiner Beschreibung nicht.)
Nun Frage ich mich, ob ich auch mit 17, als Schülerin ausziehen kann und ob ich irgendwelche Ansprüche hab? Seitens Ämtern oder Eltern? Oder muss ich bis zum 18ten Lebensjahr - im August 2011 wäre das - warten, um irgendwelche Hilfen zu bekommen? Und welche Hilfen würden mir dann mit 18 zu stehen?
Ich denke nämlich, dass auch wenn ich mir einen Nebenjob (400€-Basis) suchen würde, das Geld nicht reicht. Ausserdem habe ich Angst, dass unter diesem Druck von Schule und Arbeit meine schulischen Noten "runter gehen" würden" (wie es bei einigen meiner Freunde ist). Dies ist auch der Grund, wieso ich mir bisher keinen Nebenjob gesucht habe!
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen würde und meine Fragen beantwortet. Ich habe von dem ganzen amtlichen nämlich keine Ahnung..
Tut mir leid, dass die Erklärung für die familiären Hintergründe die eigentlichen Fragen überragt. Aber es dient zur Veranschaulichung.
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