Einmal Stufe 1, immer Stufe 1?
#1

Hallo und guten Tag in die Runde

Ich habe eine Frage zur Stufenlaufzeit und hoffe, jemand hat mit folgendem Sachverhalt Erfahrung:
Eingestellt wurde in E5 Stufe 1, nach vier Monaten wurde rückwirkend ein Zuschlag auf E6 Stufe 1 gezahlt, bis heute andauernd. Die Bereitschaft, die A1 zu absolvieren wurde erklärt. 
Nach einem Jahr erfolgt doch eigentlich der Uebergang in Stufe 2. Hier ist das aber nicht der Fall, im Gegenteil, man will die Stufe 1 dauerhaft beibehalten , auf der Gehaltsabrechnung ist das Erreichen der nächsten Stufe mit "1 99" angegeben. 
Ist das so rechtens, nur aufgrund des Zuschlages ? 
Und wo könnte man das nachlesen ?
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#2

"Eingestellt wurde in E5 Stufe 1, nach vier Monaten wurde rückwirkend ein Zuschlag auf E6 Stufe 1 gezahlt, bis heute andauernd"
Wann war dies? Gab es eine Begründung für die rückwirkende Zahlung? (Hatte man übersehen, dass inzwischen der Zulage von Anfang an zu zahlen ist oder hatte es andere Gründe?)

Gibt es Details zum Zuschlag?

"Ist das so rechtens, nur aufgrund des Zuschlages ?"
Die Stufenlaufzeit läuft im Hintergrund weiter.

"Und wo könnte man das nachlesen ?"
Im TVöD § 16 und 17 sowie Vorbemerkung 7 zur Entgeltordnung. Soweit es vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit wäre auch § 14 TVöD. Daneben gibt es natürlich Literatur zum TVöD welche die Sache beschreibt.
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#3

(04.05.2025, 13:19)Gast schrieb:  Hallo und Danke für die Rückmeldung


Wann war dies? Gab es eine Begründung für die rückwirkende Zahlung? (Hatte man übersehen, dass inzwischen der Zulage von Anfang an zu zahlen ist oder hatte es andere Gründe?)

-> Nach vier Monaten mit der Begründung Wahrnehmung und §8 Absatz 1 Bezirkstarifvertrag in Verbindung mit §38 Absatz 5 TVÖD.

Gibt es Details zum Zuschlag?
-> Nur dass es eine persönliche Zulage ist (§15 Abs. 1+2), die solange gezahlt wird bis die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit widerrufen wird.

"Ist das so rechtens, nur aufgrund des Zuschlages ?"
Die Stufenlaufzeit läuft im Hintergrund weiter.

-> Und was bedeutet das in der Praxis ? Es geht ja darum, wann der Eintritt in Stufe 2 erfolgt. Das Entgelt wäre ja höher als Stufe 1 + Zuschlag.

"Und wo könnte man das nachlesen ?"
Im TVöD § 16 und 17 sowie Vorbemerkung 7 zur Entgeltordnung. Soweit es vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit wäre auch § 14 TVöD. Daneben gibt es natürlich Literatur zum TVöD welche die Sache beschreibt.
-> Habe ich gelesen, aber ich finde nichts -oder sehe/verstehe es nicht- was eine unbefristete Einstufung in 1 erklärt.
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#4

Welcher Bezirkstarifvertrag. Die Regelungen sind unterschiedlich.

§15 vom Bezirkstarifvertrag?


"Habe ich gelesen, aber ich finde nichts -oder sehe/verstehe es nicht- was eine unbefristete Einstufung in 1 erklärt."
Dürfte auch nicht tarifkonform sein. Aber ich kenne nicht alle Bezirkstarifverträge im Detail. Wobei fraglich ist ob eine solche Regelung auf Bezirksebene in Abweichung vom TVöD überhaupt zulässig wäre.
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