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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo zusammen,
ich möchte gerne eure ehrliche Meinung zu meiner aktuellen Situation einholen, da ich momentan unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.
Ich bin 24 Jahre alt und habe 2019 eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) begonnen, die ursprünglich bis 2022 gehen sollte. Aufgrund vieler Krankheitstage wurde die Ausbildung jedoch bis 2023 verlängert.
Leider habe ich die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Der Hauptgrund war, dass ich von Anfang an stark unter Mobbing und Ausgrenzung durch Kolleg*innen sowie durch meine Ausbilderin gelitten habe. (Andere Azubis auch, paar haben im ersten, paar im zweiten Lehrjahr abgebrochen.)
Dies führte zu vielen Fehlzeiten, die schließlich meine Prüfungszulassung gefährdeten. Eine positive Stellungnahme meiner Ausbilderin hätte mich retten können, jedoch stellte sich heraus, dass sie bewusst eine negative Beurteilung abgegeben hat, obwohl meine schulischen Leistungen gut waren. Das hat mich psychisch stark belastet, und ich war am Ende trotz der Verlängerung der Ausbildung ein ganzes Jahr lang krankgeschrieben und in Therapie.
Zu meiner Vorgeschichte gehört, dass ich bereits vor Beginn der Ausbildung psychisch vorbelastet war. Das könnte sicherlich auch eine Rolle gespielt haben.
Dennoch konnte ich trotz allem mein Berufsschulzeugnis mit einem Schnitt von 1,9 abschließen und an der Bayerischen Verwaltungsschule einen Schnitt aller Klausuren ins gesamt, welche im Laufe der Ausbildung anfallen, von 2,9 erreichen. Auch die beiden Zwischenprüfungen habe ich mit der Note 3 bestanden.
Am 31.08.2023 endete meine Ausbildung endgültig ohne Abschluss(prüfung) bzw. "erfolglos", und ich bin ins Arbeitslosengeld I gerutscht.
Da ich keinen Abschluss habe, besteht ein Anspruch auf eine Umschulung, um einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben.
Ich habe mich fast ein Jahr lang von meiner psychischen Belastung erholt, war in Behandlung bzw. Therapie und bin seit dem 01.07.2024 gesund und in eine Umschulung zum Kaufmann Büromanagement gestartet.
Das ist allerdings eher ein Mittel zum Zweck, denn mein Wunsch ist es, wieder in den öffentlichen Dienst bzw. die Verwaltung zurückzukehren.
Diese Arbeit hat mir wirklich gefallen, und ich sehe keine andere Berufsperspektive, die mich genauso glücklich machen würde.
Trotz meiner Leidenschaft habe ich mich jedoch nie getraut, zurück in den öffentlichen Dienst zu gehen, da mir der formale Abschluss fehlt – auch wenn ich vier Jahre Ausbildung und mehrere (Schul)Praktika in der Verwaltung hinter mir habe.
Ich überlege nun zwei Optionen:
Option 1:
Das wäre mir persönlich am liebsten. Ich bewerbe mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, hoffe, dass ich angenommen werde und eine Chance kriege mich zu beweisen und kann dann
intern den BL I machen, um den Abschluss nachzuholen und mich offiziell Verwaltungsfachangestellter nennen zu dürfen. Ziel wäre es, langfristig in der Behörde zu bleiben.
Bewerben würde ich mich auf Stellen mit "nicht so hohen Anforderungen", zum Beispiel im Bürgerservice, Einwohnermeldeamt etc.
In diesen Anzeigen steht oft, dass man bei passendem Arbeitsverhältnis den BL I dort absolvieren kann (Auch wenn das eher an Quereinsteiger gerichtet ist).
Denkt ihr, es macht Sinn, mich auf paar Stellen zu bewerben und dass mir eine Behörde eine Chance geben würde?
Mir ist bewusst, dass ich vermutlich in eine niedrige Entgeltgruppe (vermutlich EG 1-4?) eingestuft werde, aber das würde ich in Kauf nehmen, bis ich den BL I machen kann.
Falls ich mich bewerbe, frage ich mich, wie ich die Verlängerung der Ausbildung und die 1,5 Jahre, in denen ich krank und in Therapie war, sowie meine aktuelle Umschulung erklären
soll. Soll ich ehrlich sein? Diese Offenheit hat mir in bisherigen Vorstellungsgesprächen oft geholfen, aber ich bin unsicher, ob es
negativ ankommt, wenn ich die psychische Belastung thematisiere.
Ich habe in meiner Ausbildungszeit zwei Praktika absolviert, die beide mit 1A-Zeugnissen bewertet wurden. Außerdem habe ich ein Freiwilliges Soziales Jahr gemacht und dafür eine sehr gute Beurteilung erhalten.
Das Arbeitszeugnis aus meiner Ausbildung ist gut-befriedigend und wie gesagt, mein Berufsschulzeugnis habe ich mit 1,9 abgeschlossen, die Verwaltungsschule mit einem Notendurchschnitt von 2,9 und die Zwischenprüfungen mit der Note 3.
Mein Lebenslauf mag außergewöhnlich sein mit den Lücken und Werdegang, aber die Zeugnisse und Noten sind denke ich
stabil.
Option 2:
Die zweite Möglichkeit
wäre, die aktuelle Umschulung zu Ende zu bringen. Damit hätte ich zumindest in 2 Jahren einen anerkannten Berufsabschluss in der Hand. Anschließend könnte ich ein Studium zum Verwaltungswirt absolvieren und dann in die Berufswelt einsteigen.
Ich wäre wirklich dankbar für eure ehrliche und neutrale Meinung.
Es ist mir bewusst, dass vieles unglücklich gelaufen ist und es sicherlich besser gewesen wäre, wenn ich die Ausbildung trotz der Hürden durchgezogen hätte.
Aber es ist, wie es ist, ich möchte das Beste aus meiner aktuellen Situation machen.
Danke im Voraus für
eure Unterstützung und Meinungen!!!
(Das hier ist i
Übrigen ein Wegwerf-Account
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Guten Abend, kann mir jemand sagen wie ich mein Entgelt ausrechnen kann, wenn ich im tvöd SUE in S15/3 mit 100% vom 2.8.-27.8. bezahlt werden muss? Ich wäre über eine Rückmeldung dankbar.
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Ist schon bei irgend einem Betrieb in NRW die neue EGO umgesetzt, also z.B. Verkehrsmeister in Leitstelle in EG 9 oder VM im Außendienst in EG 8 usw.?
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Guten Tag,
ich bin als Beamter (A11) einem kommunalen privaten Unternehmen als Geschäftsführer zugewiesen. Neben meinem A 11-Gehalt bekomme ich noch eine Geschäftsführerzulage, die leider jedoch nicht ruhegehaltsfähig ist. Derzeit prozessiere ich gegen meinen Dienstherren, der der Meinung ist, dass ich als zugewiesener Beamter nicht mehr beförderungsfähig bin. Meine Planstelle wird weiterhin beim Bauamt der Gemeinde als damaliger Sachbearbeiter Beitragsrecht geführt. Der Dienstherr weigert sich auch, meine Planstelle gesondert nach der StellenobergrenzenVO auszuweisen.
Meine Frage in die Runde wäre, ob eine Kollegin/Kollege auch einer privaten Einrichtung zugewiesen und dort schon befördert wurde.
Beste Grüße Thomas
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Hallo, in welche Stufe komme ich bei E6, wenn ich vorher 25 Jahre bei einer anderen Firma im Labor gearbeitet habe?
Neuer Job wäre OP Koodinator.
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Wenn eine Mitarbeiterin im Jahr 2023 in Elternzeit war, bekommt sie dann in 2024 LOB ausgezahlt?
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Hallo
Mich würde interessieren was eine Hauswirtschaft-Kita in Teilzeit ca 20 Stunden die Woche an Lohn bekommt.
Danke
Viele Grüße
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Als DGUV V3 Prüfer, komplett eigenständig und eigenverantwortlich und Selbstverwaltung, wie ist die Eingruppierung?
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Was verdient eine Kindergarten Helferin s02 bei 20 Stunden die Woche im Monat und in der Stunde?
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Als Buchhaltungsfachkraft mit über 20-jähriger Berufserfahrung, selbständiges kontieren, verbuchen aller Geschäftsvorfälle, auch ARAP und PRAP.
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Hallo!
Ich bin auf dem Bauhof eingestellt und ich leite 2 kleine Kläranlagen mitsamt Pumpwerken.
Fahre Bagger, Motorsägen Arbeit, Seilwinden arbeiten, Grünpflege, Winterdienst und was sonst so anfällt.
Meine Frage ist: Welche Eingruppierung steht mir zu?
Mfg
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Erlaubt die Studienordnung eine Promotion mit vergleichbarem Studienabschluss, wenn der erziehungswissenschaftliche Hochschulabschluss fehlt?
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Ich arbeite seit 1997 beim selben Träger. Erst als Erzieherin, nun als Heilpädagogin. Eingestuft in TVöD VKA 9b. Bin seit diesem Monat in Endstufe 5 angekommen. Warum habe ich keine Endstufe 6, sondern nur 5? In jeder Tabelle liest man von 6 Stufen….
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Guten Tag,
mein Name ist Michael und ich bin Erzieher. Bisher war ich in der Entgeldgruppe 8b Stufe 4. Wir werden zum Jahreswechsel vom TVöD-SuE in den TVöD- B wechseln (müssen). In welcher Entgeldgruppe werde ich mich dann wiederfinden?
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Ich klage z.Z. gegen meinen Arbeitgeber auf Eingruppierung in die 9c. Die Richterin ist nicht überzeugt, dass die Tätigkeit die Voraussetzungen der Entgeltgruppe erfüllt. Ich benötige Argumente für die besondere Schwierigkeit und Bedeutung dieser Tätigkeit, auch im Vergleich mit der Tätigkeit des UVG Rückgriff.
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