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Geschrieben von: Gast, 03.12.2024, 09:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

ist insofern eine Gesetzesänderung möglich, dass bei der sehr wahrscheinlich im Februar 25 anstehenden Bundestagswahl keine Briefwahl durchgeführt wird?

Anfang Februar sollen erst alle Partei-Kandidatenlisten fertig sein, bis dann alle Stimmzettel gedruckt und in den Kommunen verteilt sind, da bleiben im besten Fall nur 3 Wochen Briefwahl, eher vllt nur 1 - 2. Wenn man dran denkt, was da aber alles im Vorfeld und im Nachhinein dranhängt, ist es das wert bzw. ist das den Kommunen zumutbar?

Danke.

LG

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Geschrieben von: PR Klinikum Nürnberg, 02.12.2024, 14:57, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (4)

Hallo zusammen, 
meine Frage:

wie kann ich diesen Satz interpretieren?
 
Protokollerklärung zu Nr. 1 Satz 3: Spezielle Tätigkeitsmerkmale im Sinne des Satzes 3 sind auch die als Beispiele bezeichneten Tätigkeitsmerkmale in den mit einem Mitgliedverband der VKA abgeschlossenen Tarifverträgen.

Welche Tarifverträge können herangezogen werden?

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2024, 10:59, Forum: TV-L, Antworten (1)

Ich bin seit über 20 Jahren in leitender Funktion tätig. Gesundheitlich muss ich jetzt kürzer treten. Um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten, würde ich meine Stelle zu gleichen Teilen mit einer neuen Kollegin teilen. Kann ich trotzdem in der hohen Gehaltsgruppe bleiben?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 19:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Kurze Frage, wendet der KSV Sachsen den TVL an ?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 19:27, Forum: TV-V, Antworten (1)

Was ist, wenn ich am Anfang direkt in Stufe 3 (TV-V) eingeteilt werde? Muss ich dann auch 3 Jahre in Stufe 3 sein, um erst in Stufe 4 zu kommen?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 17:12, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo! Meine Anfrage bezieht sich auf die Jahressonderzahlung!

In der Entgeltgruppe 9a berechnet sich diese ja mit 70,28 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September. In diesen Monaten wurden jeweils Entgeltnachzahlungen aufgrund von Höhergruppierung vorgenommen. So lag das Monatseinkommen im Juli, August und September deutlich über dem normalen Entgelt der E9a.

Werden die Nachzahlungen bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes mit einbezogen?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 14:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte gerne als Angestellte im öffentlichen Dienst in Bremen, nach Hamburg wechseln. Ist das so ohne weiteres möglich?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 12:01, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Welche Entgelt Gruppe erhält man bei Einstellung als Polier?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2024, 08:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Tätigkeiten müssen in einer Stellenbeschreibung stehen, damit E 12 rauskommt?

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2024, 09:48, Forum: TVöD, Antworten (7)

Guten Morgen in die Runde. Wie habe ich mich während der Rufbereitschaft zu verhalten? 
Mein Vorgesetzter meint, ich müsse innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung am Arbeitsplatz sein. 
Ich bin der Meinung, dass diese Aussage nicht zulässig ist. 
Es wird letztendlich nur die erbrachte Arbeitszeit bezahlt, nicht die Zeit, wo ich zuhause bin und auf einen Anruf warte. 
Was meint ihr? 
Der Betrieb ist eine kommunale Einrichtung und es gilt der TVÖD. 
Danke für die Info

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2024, 19:58, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Hallo! Arbeite in Magdeburg und heute war kein Gehalt auf dem Konto. Weiß jemand warum?Konnte auf den Seiten Landesschulamt,  Bezügestelle keine Info finden.  Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2024, 16:18, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

Ich habe bei ein paar Kollegen gesehen, dass die Vorberichte vom Kämmerer und dem Ersten Bürgermeister unterschrieben werden, andere werden nur vom Kämmerer unterschrieben. Frage: Was bringt es, dass der BGM unterschreibt? Bestätigt er, dass die Zahlen dann auch von seiner Seite in Ordnung sind?
Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2024, 15:47, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen ich bin als Sozialarbeiter in leitender Funktion tätig und erhalte bin seit dem 01.01. 2024 in S14 (vorher S12) eingruppiert. TVÖD VKA liegt dem als gültigen Tarifvertrag inkl. den Bestimmungen zur Jahressonderzahlung / Weihnachtsgeld zugrunde Wir haben nun die Jahressonderzahlung / Weihnachtsgeld erhalten. Bei Haufe ist vermerkt, dass ich bei meiner Eingruppierung 70,28 % Weihnachtsgeld erhalte. Bekommen habe ich 51,78. Begründet wurde dies von unserer Personalerin (die allerdings auch neu ist bei uns) Dass nach §20 TVÖD VKA die Entgeltgruppen 13-15 nur 51,78% erhalten.
Aber in § 15 werden die S Entgeltgruppen den anderen wie folgt zugeordnet:
3Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht
die Entgeltgruppe der Entgeltgruppe
S 2                       2
S 3                       4
S 4                       5
S 5                       6
S 6 bis S 8b          8
S 9 bis S 11a        9a
S 11b bis S 13       9b
S 14                     9c
S 15 und S 16       10
S 17                     11
S 18                     12
Demnach würde für mich die Entgeltgruppe 9c gelten und ich müsste doch auch 70,28 vom Brutto als Weihnachtsgeld erhalten oder irre ich mich da? Wie gesagt die Personalerin ist recht neu und bei Haufe stehen auch die 70,28%

Wenn das so ist, es tatsächlich nur 51,78% sind dann ist das so, aber dann relativiert sich dann die neue Eingruppierung von S12 in S14 doch recht deutlich.

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2024, 09:48, Forum: TV-L, Antworten (1)

TV-L Tätigkeitsmerkmale der Eingruppierung.

Wo findet man die Tätigkeitsmerkmale?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2024, 23:29, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
Was sagt Nr. 2 der VV zu Paragraph 7 KommHV-Kameralistik aus? Hier heißt es: Es bestehen keine Erinnerungen, wenn die Haushaltsansätze bei den Einnahmen bis auf 100 DM (ab 1. Januar 2002: 100 Euro) abgerundet und bei den Ausgaben bis auf 100 DM (ab 1. Januar 2002: 100 Euro) aufgerundet werden.
Heißt es, dass ich im Falle einer Einnahme in Höhe von 32.563 Euro 32.500 Euro und im Falle einer Ausgabe auf 32.600 Euro runden soll?
Vielen Dank

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