Höhergruppierung nur mit Angestelltenlehrgang 1?
#1

Hallo, 

bin gelernte Bürokauffrau, arbeite seit 7 Jahren in einer Kommune. Auf Anfrage wg. Höhergruppierung und Weiterbildungsmöglichkeiten, wurde mir nahegelegt den ALG1 zu machen, sonst hätte ich keine Chance auf Höhergruppierung oder sonstiges.
Stimmt das? Oder hat man doch andere Möglichkeiten sich zu qualifizieren?

Vielen Dank
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#2

Meines Erachtens bleibt dir hier nur die Möglichkeit den A1 zu machen. Nur die Ausbildung zum Vfa/A1 berechtigt dich dazu, dich in einer Kommune auf Stellen bis maximal EG 9a zu bewerben.

Es gibt seltene Ausnahmen, z.B in dem man anhand einer Zulage das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe erhalten kann. Dies ist jedoch selten und da gibt es wahrscheinlich sehr wenige Kommunen, die in solchen Fällen mitspielen.
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#3

Ich stelle mal die Gegenfrage, wieso möchte man den A1 nicht machen? Hört sich etwas so an...
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#4

Nein, gar nicht. Ich dachte nur es gäbe vielleicht andere Möglichkeiten, die auf meine Ausbildung aufbauen können (evtl. andere Kurse).
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